|
|
| Autor |
Nachricht |
draka
neugierig

Anmeldungsdatum: 29.03.2007 Beiträge: 1
|
Verfasst am: Do März 29, 2007 11:13 ambulgarisches Namensrecht in Deutschland? |
|
|
|
Mein Mann hat die bulgarische Staatsbürgerschaft und hat den Nachnamen Petrov. Ich als seine Frau trage nach dem bulgarischen Namensrecht den Nachnamen Petrova (Endung -a für weiblich). Gilt das bulgarische Namensrecht auch für die Familiennamensgebung unserer Kinder? Können die Kinder aus dieser Ehe je nach Geschlecht Petrova (für Mädchen) und Petrov (für Junge) heißen oder müssen die beiden Kinder entweder wie ich (Petrova) oder wie mein Mann (Petrov) heißen?
|
|
| Nach oben |
|
| Autor |
Nachricht |
stoeteknuel
Experte!

Anmeldungsdatum: 12.09.2006 Beiträge: 1009
|
Verfasst am: Do März 29, 2007 11:28 amRe: bulgarisches Namensrecht in Deutschland? |
|
|
| draka hat folgendes geschrieben:: | | Mein Mann hat die bulgarische Staatsbürgerschaft und hat den Nachnamen Petrov. Ich als seine Frau trage nach dem bulgarischen Namensrecht den Nachnamen Petrova (Endung -a für weiblich). Gilt das bulgarische Namensrecht auch für die Familiennamensgebung unserer Kinder? Können die Kinder aus dieser Ehe je nach Geschlecht Petrova (für Mädchen) und Petrov (für Junge) heißen oder müssen die beiden Kinder entweder wie ich (Petrova) oder wie mein Mann (Petrov) heißen? |
Das kann ich mir kaum vorstellen, aber solltest du dich auf jeden Fall beim örtlichen Standesamt erkundigen, wie das mit dem Namensrecht aussieht ...
|
|
| Nach oben |
|
 |
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
|