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Nerissa Deutsches und europäisches Namensrecht vertragen sich nicht : Leonor?  
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Cacahuate

neugierig
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Anmeldungsdatum: 06.09.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Sa Sep 06, 2008 8:51 pm

Nerissa

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Ich würde meine Tochter gerne Nerissa nennen, nach "Nerissa" , Portias Zofe in Shakespeares "Der Kaufmann von Venedig" - ist der Name in Deutschland wohl zulässig?
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Tarzius

Experte!
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 2206
Wohnort: Planet Erde

BeitragVerfasst am: So Sep 07, 2008 11:30 am

Re: Nerissa

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Cacahuate hat folgendes geschrieben::
Ich würde meine Tochter gerne Nerissa nennen, nach "Nerissa" , Portias Zofe in Shakespeares "Der Kaufmann von Venedig" - ist der Name in Deutschland wohl zulässig?


Hallo,

Ja, der Name ist zulässig.

Der Name Nerissa ist im internationalen Handbuch für Vornamen (Standesamtwesen) als eindeutig weiblicher Name eingetragen.

Der Name Nerissa wurde höchstwahrscheinlich aus dem Namen Nereida, (ital. Nerina) gebildet. Griech.- lat. Ursprung. (lat. Nerine, griech. Nereine) Bedeutung: “ Nymphe, Tochter des Meeres, Meerjungfrau" u.ä. .

Oder vom griech. Namen NEREUS. (griech. Mythologie)

http://nereus.berlios.de/

Oder es handelt sich um eine Form/Umbildung von Marisa, Marissa. (Maria)

Der Name, bzw. seine Bedeutung, ist nicht mit Sicherheit geklärt.
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Cacahuate

neugierig
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Anmeldungsdatum: 06.09.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Do Sep 11, 2008 10:47 am

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Vielen Danke für die rasche Hilfe Smile
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