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Andere schreibweise für Lex

der name conner in deutschland erlaubt? : deutschsprachige Form von Vornamen  
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Kashkuul

neugierig
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Anmeldungsdatum: 25.02.2010
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: Do Feb 25, 2010 10:13 am

Andere schreibweise für Lex

Antworten mit Zitat

Hallo ich habe eine frage. Und zwar möchte ich meinen sohn Lian Lexx nennen. Das Standesamt sagt nun ich dürfte Lex nicht mit 2 x schreiben. Nun habe ich aber gelesen dass andere Schreibweisen von namen erlaubt seien wenn man drauf besteht. Stimmt das? Was muss ich machen damit ich Lexx mit 2 x benutzen darf.

Immerhin gibt es bei vielen namen unterschiedliche schreibweisen z.b. Catrin , Kathrin oder Mathias Mattias , Christopher Christoffer
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Tarzius

Experte!
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 3183
Wohnort: Planet Erde

BeitragVerfasst am: Do Feb 25, 2010 4:47 pm

Re: Andere schreibweise für Lex

Antworten mit Zitat

Kashkuul hat folgendes geschrieben::
Hallo ich habe eine frage. Und zwar möchte ich meinen sohn Lian Lexx nennen. Das Standesamt sagt nun ich dürfte Lex nicht mit 2 x schreiben. Nun habe ich aber gelesen dass andere Schreibweisen von namen erlaubt seien wenn man drauf besteht. Stimmt das? Was muss ich machen damit ich Lexx mit 2 x benutzen darf.

Immerhin gibt es bei vielen namen unterschiedliche schreibweisen z.b. Catrin , Kathrin oder Mathias Mattias , Christopher Christoffer


Hallo,

Das dürfte schwierig werden. Der Name LEX (auch z.B. Kf. von Alexander/Alexis(andra) ist als weiblicher und männlicher Name eingetragen.

Weiter eingetr. MÄNNLICHE Formen sind: Lexe, Lexel, Lexis, Lexl, Lexus.

Das "Problem" ist, dass Lexx auch ein Firmennamen ist und als solcher in Dt. eigentlich nicht zugelassen.

2008 war es dann soweit und der Name LEXX entstand. LEXX hat eine sehr einfache Bedeutung welche ich ihnen kurz darstellen möchte:
„LE“ steht für Lechner und „X“ „X“ für Joachim und Daniel Lechner.

http://www.lexx-tex.com/uberuns.php

Das der Standesbeamte die Komb. Lian-Lexx ablehnt bzw. Lexx "mit zwei -xx", verstehe ich trotzdem nicht!

Welchen Namen Du als RUFNAMEN für Deinen Sohn benützt, steht Dir absolut frei!!

Lange Rede kurzer Sinn: wende Dich an die GfdS. Wenn Du von denen eine Bestätigung für das Standesamt bekommst, sollte dem Namen Lian-Lexx, eigentlich nichts mehr im Wege stehen.

Namenberatungsstelle Gesellschaft f. deutsche Sprache:

GfdS. Geschäftsstelle Wiesbaden
Spiegelgasse 13
65183 Wiesbaden
Tel: +49 (0)6 11/ 9 99 55-0
sekr@gfds.de

Eine kurze Bestätigung f. Standesamt kostet (nach meinem letzten Wissensstand) 15 Euro.

Bitte auch lesen: (als Information f. Dich)

Namensgebung in Deutschland: Das Recht der Vornamensgebung ist nicht gesetzlich geregelt. Es handelt sich um reines Gewohnheits- und um Richterrecht...................in der Begründung heisst es, das Erziehungsrecht enthalte auch das Recht zur Namenserfindung......u.v.m.

http://www.onomastik.com/forum/viewtopic.php?t=7019&highlight=gfds
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