Mädchenname Io

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MDo
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Hallo liebe Namens-Experten,

so ganz sind wir uns in der Namensentscheidung für unsere zukünftige Tochter noch nicht einig, aber ein Name, der gerade sehr hoch im Rennen ist, lautet Io.

Nun ist das einerseits ein eher ungewöhnlicher Name (wir beide kennen niemanden persönlich, der so heißt), andererseits ist es ein Name, der aus der griechischen Mythologie und (daraus resultierend) aus der Astronomie bekannt ist.

Die Frage, die uns am meisten umtreibt: Kann man Io als alleinigen Mädchennamen (also ohne zweiten Vornamen) für sein Kind eintragen lassen? Soweit wir das verstanden haben muss er dazu zweifelsfrei weiblich sein. Ist das in diesem Fall, aufgrund der Namensgeschichte gegeben? Oder meldet das Standesamt evtl. Zweifel an, weil es vielleicht aus dem Klang des Namens nicht direkt ersichtlich ist, dass es ein weiblicher Name ist.

Wir würden uns sehr über eine Einschätzung freuen.

Vielen Dank und viele Grüße,
MD

User offline. Last seen 47 weeks 3 days ago. Offline
Experte!Moderator
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MDo schrieb:

Hallo liebe Namens-Experten, so ganz sind wir uns in der Namensentscheidung für unsere zukünftige Tochter noch nicht einig, aber ein Name, der gerade sehr hoch im Rennen ist, lautet Io.

Nun ist das einerseits ein eher ungewöhnlicher Name (wir beide kennen niemanden persönlich, der so heißt), andererseits ist es ein Name, der aus der griechischen Mythologie und (daraus resultierend) aus der Astronomie bekannt ist.

Die Frage, die uns am meisten umtreibt: Kann man Io als alleinigen Mädchennamen (also ohne zweiten Vornamen) für sein Kind eintragen lassen? Soweit wir das verstanden haben muss er dazu zweifelsfrei weiblich sein. Ist das in diesem Fall, aufgrund der Namensgeschichte gegeben? Oder meldet das Standesamt evtl. Zweifel an, weil es vielleicht aus dem Klang des Namens nicht direkt ersichtlich ist, dass es ein weiblicher Name ist.

Wir würden uns sehr über eine Einschätzung freuen.

Vielen Dank und viele Grüße,
MD

 

Hallo

Soweit wir das verstanden haben muss er dazu zweifelsfrei weiblich sein

Ein geschlechtsneutraler Namen muss nicht mehr mit einem Zweitnamen kombiniert werden. Als höchstes Gebot steht jedoch immer noch das Wohl des Kindes (Siehe/lese dazu weiter unten).

Die Frage, die uns am meisten umtreibt: Kann man Io als alleinigen Mädchennamen (also ohne zweiten Vornamen) für sein Kind eintragen lassen?

Mit dem Namen Io werdet  Ihre keine Probleme auf dem Standesamt haben. Der Name ist im Internat.- Hb. für Vornamen (Standesamtwesen) als eindeutig weiblicher Name eingetragen (Seite 219). Dieses Buch liegt jeder/dem Standesbeamtin/beamten vor. Mal abgesehen von der Griech. –Myt. ist Io auch in F und ES eine Kf. von Namen die mit Io beginnen. Z.B. Ioanna, Iola, Iole, Josefa, Iosefa, Ioanna usw.. Die Port.-weibliche Schreibweise ist Jó (Seite 234).

Die Schreibweise Jo hingegen ist eine weibliche und männliche Namensform bzw. eben Schreibweise.

In der Griech. Myt. kann man zu Io nachlesen:  Io (Altgriech. Ἰώ), Geliebten des Zeus. Tochter des Flussgottes  Inachos und der Leukane und Mutter des Epaphos von Ägypten. Von Zeus in eine Kuh verwandelt (zu ihrem Schutz), da sie von Hera verfolgt wurde. Ihre Dienerin ist Iynx usw..  Wobei es unters. Angaben darüber gibt; eben halt Mythologie. Nach ihr wurde auch das Ionische Meer bekannt. Die Bt. des Namens ist nicht bekannt. Man könnte den Namen aus dem Griech. interpretieren. Alt-Griech.  io(n) = Veilchen. Ausgesprochen etwa IY-oh.

http://www.hekaya.de/sagen/io--sagen_griechisch_12.html

Der Myt. her also auch ein eindeutig weiblicher Name.

Aus der Astronomie: Jupiter I. Io ist der fünfte der bekannten Jupitermonde und der drittgrößte; sie ist der innerste der Galiläischen Monde. Io ist etwas größer als der Mond der Erde…..

http://www.neunplaneten.de/nineplanets/io.html

Noch ein paar Informationen btrf. Vornamen und Recht:

Grundsätzlich gilt in D:  Das Kindeswohl steht über allem!! Oder wie dies klar ausgedrückt wird: Doch auch wenn gilt, dass die Eltern in der Wahl des Vornamens ihres Kindes (mangels gesetzlicher Regelungen) zwar grundsätzlich frei sind, steht das Kindeswohl noch immer über diesem Recht bzw. können z.B. Standesbeamte da Grenzen setzen wo die Namensbestimmung dem Kindeswohl widerspricht.

Ein geschlechtsneutraler Vorname muss NICHT zwingend mit einem weiteren Vornamen kombiniert werden. Und: Das Kindeswohl steht ………..oder: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: geschlechtsneutrale Vornamen auch ohne Zweitnamen zulässig. (der Wortlaut)…………….usw..

http://www.onomastik.com/namenrechtgerichtsurteile-usw-dt.php

http://www.onomastik.com/forum/ein-geschlechtsneutraler-vorname-muss-nic...

MDo
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Hallo Tarzius,
vielen Dank für deine ausführliche und kenntnisreiche Antwort! Jetzt müssen wir uns nur noch entscheiden, ob es dieser Name wirklich werden soll.

Viele Grüße,
MD