Onomastik.com - Namen und mehr...  
HILFE !! Sind Vatersnamen zugelassen ? Toss oder Toß : Poisel  
   Übersicht -> Familiennamen
Autor Nachricht
wikica

neugierig
neugierig


Anmeldungsdatum: 28.03.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: Fr März 28, 2008 10:31 pm

HILFE !! Sind Vatersnamen zugelassen ?

Antworten mit Zitat

Hallo,
wer kann schnell helfen. Mein Mann (Bulgare) und ich (Deutsche) haben 2. Sohn, der auch wie der 1. Sohn eine Vatersnamen haben soll. Nach Aussage der Standesbeamtin ist dies nach deutschem Recht nicht möglich, obwohl wir explizit erklärt haben, daß wir das bulgarische Namensrecht anwenden wollen (was laut Gesetz möglich ist). Laut Standesbeamtin gilt das aber nur für Familiennamen und nicht für Zwischennamen (z.B. Vatersnamen). Kurios ist dabei: unser 1. Sohn hat diesen Vaternamen erhalten (geboren in Österreich) und in der österr. Geburtsurkunde steht der Vatersname als 2. Vorname. Dies wurde von den deutschen Behörden (Paßstelle) so akzeptiert. Der 2. Sohn ist auch im Ausland geboren und wir wollten nur eine deutsche Geburtsurkunde ausstellen lassen auf der Basis der ausklndischen Geburtsurkunde, wo der Vatersname wieder als 2. Vorname akzeptiert wurde.
Wer kann helfen ? Ist der Vatersname wirklich nicht erlaubt in Deutschland ? Wer hat Beispiele für einen Vatersnamen (bitte Standesamt nennen, die das erlaubt haben) ?
Vielen Dank !
Wiebke
Nach oben

Autor Nachricht
Dinomaus28

Experte!
Experte!


Anmeldungsdatum: 30.01.2006
Beiträge: 1608
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: Sa März 29, 2008 6:49 am

Antworten mit Zitat

Hallo!

Soweit ich gelesen habe, ist es z.b. in Ostfriesland üblich den Vatersnamen zu benutzen.

Dinomaus28
Nach oben

Autor Nachricht
Tarzius

Experte!
Experte!


Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 2153
Wohnort: Planet Erde

BeitragVerfasst am: Sa März 29, 2008 9:37 am

Re: HILFE !! Sind Vatersnamen zugelassen ?

Antworten mit Zitat

wikica hat folgendes geschrieben::
Hallo,
wer kann schnell helfen. Mein Mann (Bulgare) und ich (Deutsche) haben 2. Sohn, der auch wie der 1. Sohn eine Vatersnamen haben soll. Nach Aussage der Standesbeamtin ist dies nach deutschem Recht nicht möglich, obwohl wir explizit erklärt haben, daß wir das bulgarische Namensrecht anwenden wollen (was laut Gesetz möglich ist). Laut Standesbeamtin gilt das aber nur für Familiennamen und nicht für Zwischennamen (z.B. Vatersnamen). Kurios ist dabei: unser 1. Sohn hat diesen Vaternamen erhalten (geboren in Österreich) und in der österr. Geburtsurkunde steht der Vatersname als 2. Vorname. Dies wurde von den deutschen Behörden (Paßstelle) so akzeptiert. Der 2. Sohn ist auch im Ausland geboren und wir wollten nur eine deutsche Geburtsurkunde ausstellen lassen auf der Basis der ausklndischen Geburtsurkunde, wo der Vatersname wieder als 2. Vorname akzeptiert wurde.
Wer kann helfen ? Ist der Vatersname wirklich nicht erlaubt in Deutschland ? Wer hat Beispiele für einen Vatersnamen (bitte Standesamt nennen, die das erlaubt haben) ?
Vielen Dank !
Wiebke


Hallo,

Dinomaus hatte es ja bereits geschrieben.

Das Gesetz schreibt: Namensgebung in Deutschland: Das Recht der Vornamensgebung ist nicht gesetzlich geregelt. Es handelt sich um reines Gewohnheits- und um Richterrecht.

Der Vorname:

… muss als solcher erkennbar sein.
… muss eindeutig männlich oder weiblich sein (Ausnahmen sind etablierte Namen wie Toni, Sascha, Kai.)
… darf dem Kindeswohl nicht schaden, indem er das Kind lächerlich machen oder eine Verbindung „zum Bösen“ herstellen würde, wie zum Beispiel durch die Namensgebung Judas.
… darf kein Orts-, Familien- oder Markenname sein (Ausnahmen sind etablierte Namen).
… muss innerhalb eines Monats nach der Geburt festgelegt werden.
… kann nicht rechtlich geschützt werden (um ihn auf diese Weise als einzigartig zu erhalten).

http://www.vornamen-voting.de/dervorname/index.html#03c198996e0b6b842

Es gibt aber auch Ausnahmen von der Regel: In Ostfriesland ist es üblich, den Vatersname im Genitiv als Zwischenname zu benutzen (Hinrichs oder Harmen) und zwar sowohl für Jungen als auch Mädchen. (Beispiel: Jens Hinrichs Meier, Hilke Hinrichs Meier).

Weiterhin darf der Vorname nicht identisch mit dem Nachnamen sein. Die Familie Martin darf ihr Kind also nicht auch mit Vornamen Martin nennen.

Anstößige oder auch belastende Namen, wie Judas oder FC-Bayern (soll ernsthaft einem Standesbeamten vorgetragen worden sein!) sollen von den Standesbeamten zurückgewiesen werden. Der Standesbeamte wird in diesen Fällen an die Verantwortung der Namengeber appellieren. Denn hier ist das Kindswohl betroffen.


Im "Streitfall" entscheiden jedoch die Gerichte.


Rat und und Auskunft erhältst Du bei GfdS od. der Uni Leibzig. (Kostenpflichtig) Bei GfdS tel. für 15 Euro. Meist jedoch auch beim zuständigen Ordnungsamt.

GfdS. Geschäftsstelle Wiesbaden
Spiegelgasse 13
65183 Wiesbaden
Tel: +49 (0)6 11/ 9 99 55-0
sekr@gfds.de


Namenberatungsstelle der Universität Leipzig
Augustusplatz 10-11, 04109 Leipzig
(6.Etage, Zi. 629)
Tel. (gebührenpflichtig) 0190/887735
Fax. 0341/9737499
Öffnungszeiten: Mo.-Fr.: 10.00-14.00 Uhr und nach Vereinbarung
Email: rodrig@rz.uni-leipzig.de
http://www.uni-leipzig.de/~slav/ai/ainb.htm
Nach oben

Autor Nachricht
wikica

neugierig
neugierig


Anmeldungsdatum: 28.03.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: Di Apr 01, 2008 9:02 pm

Antworten mit Zitat

Danke für die Infos und dem Beispiel aus Ostfriesland. Wir haben in der Zwischenzeit auch noch einige Argumente gefunden, wie z.B. Vorname "Anderson" (Sohn des Andreas) als alleiniger Vorname, akzeptiert durch Urteil des Verfassungsgerichtshofes !!!!! Mal sehen, ob sich das Standesamt (die Amtsleiterin) umstimmen läßt.
Nach oben

Autor Nachricht
Tarzius

Experte!
Experte!


Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 2153
Wohnort: Planet Erde

BeitragVerfasst am: Mi Apr 09, 2008 1:21 pm

Antworten mit Zitat

wikica hat folgendes geschrieben::
Danke für die Infos und dem Beispiel aus Ostfriesland. Wir haben in der Zwischenzeit auch noch einige Argumente gefunden, wie z.B. Vorname "Anderson" (Sohn des Andreas) als alleiniger Vorname, akzeptiert durch Urteil des Verfassungsgerichtshofes !!!!! Mal sehen, ob sich das Standesamt (die Amtsleiterin) umstimmen läßt.


Hallo,

weitere "Argumente" findest Du hier:

http://www.onomastik.com/forum/viewtopic.php?t=5635&highlight=gericht
Nach oben

Autor Nachricht
wikica

neugierig
neugierig


Anmeldungsdatum: 28.03.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: Sa Apr 12, 2008 11:36 am

Danke an alle ! Standesamt Berlin 1 gibt nach !!!!

Antworten mit Zitat

Danke für die Hinweise !
Wollte nur kurz schreiben, daß die Standesbeamtin, nachdem wir unsere Argumente incl. Prozeßandrohung (6 Seiten) an die Amtsleiterin des Standesamtes Berlin 1 schrieben, nachgegeben hat und uns mitteilte, daß sie die Geburtsurkunde nun nächste Woche ausstellt. Mal sehen, ob es nun so wird, wie wir es wollten !
Lehre aus der Sache: Wie immer muß man sich an die Chefs wenden, sonst gibt keiner nach !!
Nach oben

Auf Beitrag antworten

Ähnliche Beiträge
Keine neuen Beiträge hilfe standesamt will den namen DENIZ... deniz Vornamen 3 Mi Jul 02, 2008 10:46 pm Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Hilfe! Die Namen Ian und Stuart Tarzius Vornamen 1 Sa Mai 24, 2008 6:53 pm Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Vorname(n) Angel Raban für Jungen zug... Rotkehlchen76 Vornamen 2 Fr Mai 23, 2008 8:02 pm Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Hilfe!Es geht um den Namen Terisha. dakin Vornamen 3 Mo Apr 28, 2008 9:35 pm Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Familiennamen, die ausgestorben sind? Adam Familiennamen 4 Mi März 19, 2008 12:56 pm Letzten Beitrag anzeigen



 
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.