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Clewin Hay ich wollt fragen was Stefania bedeutet .. : Anuk, Anuuk als Jungennamen  
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Alwine

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BeitragVerfasst am: Fr Jun 06, 2008 2:34 pm

Clewin

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Hallo Experten,

gibt es den Vornamen Clewin oder Klewin? Ist er ausschließlich männlich oder könnte man ihn auch als Mädchennamen zulassen? Als Beipiel ginge ein Christian C/Klewin oder eine Marie Clewin? Wenn es den Vornamen denn gibt, gibt es eine weibliche Form (Clewine, so wie Alwin zu Alwine wird)?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Gruß Alwine
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Tarzius

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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 2149
Wohnort: Planet Erde

BeitragVerfasst am: Sa Jun 07, 2008 3:14 pm

Re: Clewin

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Alwine hat folgendes geschrieben::
Hallo Experten,

gibt es den Vornamen Clewin oder Klewin? Ist er ausschließlich männlich oder könnte man ihn auch als Mädchennamen zulassen? Als Beipiel ginge ein Christian C/Klewin oder eine Marie Clewin? Wenn es den Vornamen denn gibt, gibt es eine weibliche Form (Clewine, so wie Alwin zu Alwine wird)?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Gruß Alwine



Hallo Alwine,

Nun, nicht alles steht in Vornamen-WeBSeiten od. dem Vornamen-Duden. Es gehören weitere BÜCHER dazu, um bei den vielen Ruf-Vornamen die Herkunft bzw. die Bedeutung zu erfahren.

Auch hat die WeBSeite Onomastik ein eigenes Vornamen-Lexikon:

http://www.onomastik.com/Vornamen-Lexikon/index.php

Der (Rufname) Fam. Name Clewin, (auch Clewin od. Clewi) ist aus einer niederd. Verkleinerungsform des Rufnamen Nikolaus entstanden/gebildet. (so wie Klei, Kleie, Klau usw.)

Als Fam. Nam. siehe/lese dazu auch: z.B. Bei Bahlow finden sich noch die Namen Klewi bzw. Kläwi als alemannische Kurzform für Nikolaus (Klaus).

http://www.onomastik.com/forum/about5882.html&highlight=klewin

Die Namen/Namensformen Klewin bzw. Clewin sind im Internationalen Handbuch für Vornamen (Standesamtwesen) nicht eingetragen. Warum nicht: weil Klewin od. Clewin (auch) ein Fam. Nam. ist. Dazu folgendes:

Der Vorname:

… muss als solcher erkennbar sein.
… muss eindeutig männlich oder weiblich sein ***(Ausnahmen sind etablierte Namen wie Toni, Sascha, Kai.)
… darf dem Kindeswohl nicht schaden, indem er das Kind lächerlich machen oder eine Verbindung „zum Bösen“ herstellen würde, wie zum Beispiel durch die Namensgebung Judas.
… darf kein Orts-, Familien- oder Markenname sein (Ausnahmen sind etablierte Namen).
… muss innerhalb eines Monats nach der Geburt festgelegt werden.
… kann nicht rechtlich geschützt werden (um ihn auf diese Weise als einzigartig zu erhalten).


Eingetragen ist jedoch der Name, die Namensform CLEWY. (eindeutig männliche; Deutschland. Oder: Cleve: eindeutig männlich; Schweden.

Ob Nachweis, auf der von Dir angegeben WeBSeite (Clewin als männlicher Name) der/dem Standesbeamtin/en jedoch genügt, ist deren Entscheidung.

Männliche Namen sind für Mädchen, auch als Zweitnamen, nicht zugelassen.

Der einzige weibliche Namen, der für "Männer" zugelassen wird/ist, (als Zweitname!) ist Maria. Z.B. Klaus-Maria od. Stefan-Maria usw.

Clewine, als weiblichen Rufnamen, ist mir nicht bekannt.

Vornamen-Recht/ Auskunft usw.: Siehe/lese dazu:

http://www.onomastik.com/forum/about7019.html


Zuletzt bearbeitet von Tarzius am Do Jul 24, 2008 12:36 pm, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Alwine

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BeitragVerfasst am: So Jun 08, 2008 11:42 am

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Vielen Dank für die Antwort!

Mir ist bewusst, dass Klewin ein Nachname ist und das Nachnamen
grundsätzlich nicht eintragungsfähig sind. Aber viele Nachnamen haben
sich ja aus Rufnamen entwickelt, und diese Rufnamen dürfen, obwohl es
gleichlautende Nachnamen gibt, natürlich weiter verwendet werden (z.B.
der Ruf- und Nachname Hermann). Wenn Clewin also ein Vorname ist, kann
ich ihn doch als Vornamen eintragen lassen, obwohl es auch ein Nachname
ist.

Mein Frage nach dem weiblichen Vornamen zielte darauf ab, dass es ja viele
weibliche Vornamen germanischen Ursprungs gibt, die nicht auf a oder e
enden sondern auf -traud, -run, -hild.... Mir war unklar, ob die Endung -win
eindeutig männlich oder geschlechtsneutral ist. Wenn sie
geschlechtsneutral wäre, hätte man doch mit einem weiblichen Beinamen
(z.B. Marie) den Namen auch für ein Mädchen eintragen können. (So wie bei
Kai oder Luca). Hier habe ich die Liste mit germanischen Endungen
gefunden; -wini gilt als eindeutig männlich,
http://www.onomastik.com/vn_rufnamen_glieder.php. Damit wohl auch dann
nicht als Mädchenname eintragungsfähig, wenn es ein germanischer
Name wäre. Damit geht dieser Gedankengang nicht auf. (Außerdem ist
diese Idee schon deshalb hinfällig, weil Clewin als Kurzform von Nikolaus
sich sowieso nicht aus germanischen Wörtern zusammensetzt)


Clewin habe ich bei einer Google-Suche verschiedene Male als Vorname gefunden:
*Clewin Hans M. Zaeslein (1919-2000 ), http://www.staatsarchiv.bs.ch/query/aspx?ID=118870
* Clewin von Werra, http://www.online-ofb.de/namelist.php?name=WERRA%20=neuenburg&modus=&lang=de
* Clewin Guot, Clewin Negelin, http://kweissen.ch/docs/02%20-%201994%20-%20An%20nuett%20bezalt.pdf
*Clewin Kristan, Clewin Münderlin, Clewin Bürcklin, Clewin Hafener, Clewin Müller, Clewin Zeyer....in alten Urkunden in Basel-Landschaft
http://www.baselland.ch/fileadmin/baselland/files/docs/archive/best/aa/aa_1001_fb.pdf
* Artikel über Kurzformen von Nikolaus
http://www.welt.de/print-welt/article335184/Nix__kommt_nicht_von_nichts_sondern_wie_auch_Nietzsche_vom_heiligen_Nikolaus.html
* Clewin Scheffelin, Clewin Alhusz in Weisthümer Von Jacob Grimm
http://books.google.de/books?id=eAqsmQrcWcQC&pg=PA192&lpg=PA192&dq=clewin+&source=web&ots=3MkCK35KTM&sig=2xDLd987EHW4nFG0K3avrj_oUVU&hl=de
*Offenbar im Seibicke, Hist. deutsche Vornamen als Clewin Versen 1384 Bg. zu ... zu Freiburg, Clewin Gaßmann gelistete, allerdings bringt Google dies zwar als Treffer für Suche Clewin+Vorname, aber ich kann es nicht ansehen.
http://www.google.de/search?hl=de&client=firefox-a&channel=s&rls=org.mozilla%3Ade%3Aofficial&hs=eyy&q=Clewin+Vorname&btnG=Suche&meta=
Weil ich das Buch nicht habe, kann ich diese Info leider nicht überprüfen.
Vielleicht kann ich mir als Buch ja über Fernleihe beschaffen.

Wenn der Name in dem Buch von Seibicke eingetragen ist, müsste das Standesamt ihn doch anerkennen?

Gruß
Alwine
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Tarzius

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BeitragVerfasst am: So Jun 08, 2008 12:47 pm

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Alwine hat folgendes geschrieben::
Vielen Dank für die Antwort!

Mein Frage nach dem weiblichen Vornamen zielte darauf ab, dass es ja viele weibliche Vornamen germanischen Ursprungs gibt, die nicht auf a oder e enden sondern auf -traud, -run, -hild....

Wenn der Name in dem Buch von Seibicke eingetragen ist, müsste das Standesamt ihn doch anerkennen?

Gruß
Alwine


Hallo Alwine,


Zitat:
Wenn der Name in dem Buch von Seibicke eingetragen ist, müsste das Standesamt ihn doch anerkennen?


Diese Entscheidung treffen nicht wir hier im Forum sondern der Standesbeamte.

(die von Dir aufgeführten Links genügen auch als Nachweis. Es braucht dazu keinen Auszug(Kopie)

Persönlich teile ich mit Dir diese Meinung.

Aus diesem Grunde nochmal: ein Gespräch mit dem Standesbeamten oder:

Auskünfte:

GfdS. Geschäftsstelle Wiesbaden
Spiegelgasse 13
65183 Wiesbaden
Tel: +49 (0)6 11/ 9 99 55-0
sekr@gfds.de


Namenberatungsstelle der Universität Leipzig
Augustusplatz 10-11, 04109 Leipzig
(6.Etage, Zi. 629)
Tel. (gebührenpflichtig) 0190/887735
Fax. 0341/9737499
Öffnungszeiten: Mo.-Fr.: 10.00-14.00 Uhr und nach Vereinbarung
Email: rodrig@rz.uni-leipzig.de
http://www.uni-leipzig.de/~slav/ai/ainb.htm
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Alwine

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BeitragVerfasst am: So Jun 08, 2008 12:57 pm

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Hallo Tarzius,

Ich wollte nur sicher gehen, dass ich mit diesem Namen überhaupt eine
Chance habe, bevor ich mich zusehr darauf festlege. Wenn es mit dem
Standesamt Probleme gibt, werde ich mich auf jeden Fall an die genannten
Stellen wenden.

Vielen Dank für deine Antwort und die Adressen.

Gruß
Alwine
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Tarzius

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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
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Wohnort: Planet Erde

BeitragVerfasst am: Mo Jun 09, 2008 12:14 pm

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Alwine hat folgendes geschrieben::
Hallo Tarzius,

Ich wollte nur sicher gehen, dass ich mit diesem Namen überhaupt eine
Chance habe, bevor ich mich zusehr darauf festlege. Wenn es mit dem
Standesamt Probleme gibt, werde ich mich auf jeden Fall an die genannten
Stellen wenden.

Vielen Dank für deine Antwort und die Adressen.

Gruß
Alwine


Hallo Alwine,

Zitat:
Wenn es mit dem
Standesamt Probleme gibt, werde ich mich auf jeden Fall an die genannten
Stellen wenden.


Ich bin ja, wie bereits erwähnt, auch der Meinung, dass die von Dir erwähnten Belege völlig ausreichend sind. Doch irgendwie besteht bei dem Namen ja auch "ein Grenzfall". Weil es ein Fam. Nam. (aus einem Rufnamen entstanden) ist und gleichzeitig auch ein Rufname. Evtl. ist aus diesem Grunde der Name bzw. die Namensfom Clawyn, im interntl. Handbuch für Vornamen eingetragen. So zu sagen als Kompromiss vielleicht.

Zu Deiner Frage betrf. CLAWINE, (aber auch Clawin) möchte ich noch folgendes hinzufügen: (jedoch nicht um Dich auf "die Gerichte" aufmerksam zu machen!)

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat Eltern vor einiger Zeit erlaubt, ihre Tochter Emelie-Extra zu nennen.

In der Begründung heißt es, das Erziehungsrecht enthalte auch das Recht zur Namenserfindung. Es gelte nur zu beachten, dass der Mensch durch den Namen nicht herabgewürdigt wird.

Das zuständige Standesamt hatte zuvor befürchtet, dass das Kind lächerlich gemacht wird und Extra nicht als Personenname anerkannt.

Oder: betrf. Entscheidungen von Fam. Nam. als Rufnamen zuzulassen:

Anderson:

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist es nicht zulässig, einem Jungen den Vornamen "Anderson" zu geben, weil dieser Name in Deutschland nur als Nachname gebräuchlich ist.

Das Standesamt Karlsruhe hatte die Eintragung des Vornamens abgelehnt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat diese Entscheidung gebilligt.

Ist Anderson jetzt doch zulässig? Ja ist er!

Alles weitere siehe/lese dazu:

http://www.onomastik.com/forum/viewtopic.php?t=5635&highlight=namenserfindung

Alle diese Beispiele sollen Dir zeigen, dass es eben auch Ausnahmen gibt, dass man als Eltern auch seine Rechte hat, welchen Namen sein Kind erhalten soll und dass die Beratungsstelle der Uni Leipzig so wie auch GfdS, Entscheide von Gerichte, aufheben können bzw. deren Entscheide, von den Gerichten anerkannt werden.

Ich denke auch, es kommt ja auch darauf an, wie ***stur*** die/der Standesbeamtin/te ist. Ich habe diesbezüglich schon verschiedene Aussagen zu lesen bekommen. (hier um Forum)
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Alwine

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BeitragVerfasst am: Mo Jun 09, 2008 9:22 pm

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Hallo Tarzius,

Die Anderson-Entscheidung ist wirklich interessant. Und außerdem nicht die einzige in der Nachnamen als Vornamen zugelassen wurden. Ich habe noch gelesen, dass auch Birkenfeld, Wannek, Adermann (Quelle: http://www.uni-leipzig.de/vornamen/wcms/index.php?option=com_content&task=view&id=28&Itemid=33 ) zugelassen wurden. Mein Persönlicher Eindruck bei einer Übersicht über die Rechtsprechung ist, dass sich die Prinzipien sehr gelockert haben. Offenbar zählt heute fast nur noch das Kindeswohl und immer weniger gesellschaftliche Konventionen oder formale Kriterien. In diese Richtung deutet zumindest das Anderson-Urteil hin. Das merkt man auch an der Jesus-Entscheidung. Früher wurde das als Blasphemie empfunden.

Die Idee mit dem Vornamen kam mir hauptsächlich deshalb, weil mein Mädchenname Klewin ist. Das Kind wird aber den Nachnamen meines Mannes tragen. Das wäre eine schöne Mischlösung, dem Kleinen "Christian Clewin" als Vornamen zu geben. Deshalb fand ich die Entscheidung "Birkenfeld" auch passend (OLG Frankfurt, 2000-02-14, 20 W 190/94, StAZ 2000, 237. Ähnlich auch LG Mainz 30.04.1986, 8 T 26/86, StAZ 1987, 18-19 oder Zulassung von Wannek durch BayObLG StAZ 1992, 72).

Ich werde mir nun zunächst mal Kopien aus dem Seibicke "Hist. Vornamen" machen und damit bin ich eigentlich schon guter Hoffnung das es zusammen mit den Nachweisen aus dem Internet klappt. Ansonsten bleibt immernoch der Weg zu den Beratungsstellen. Oder gar zu den Gerichten (aber so wichtig, dass ich einen Prozess dafür anstrengen würde ist es mir eigentlich auch wieder nicht). Ich muss das einfach mal auf mich zukommen lassen.

Schönen Abend!
Alwine
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Tarzius

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Wohnort: Planet Erde

BeitragVerfasst am: Di Jun 10, 2008 2:49 pm

Vornamen/Zeitungsartikel

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Alwine hat folgendes geschrieben::
Hallo Tarzius,

Schönen Abend!
Alwine


Hallo Alwine,

Als Zweitname ist Clewin, meines Erachtens, absolut kein Problem. Zu den Namensformen Kläwi, Clawin (z.B.) sind im Buch von Bahlow folgende Belege verz.: Kläwi= alem.,= Klaus. CLAWIN Bötzlin 1306 Brsg. oder Clawi (Cläs, Claus) Marschalf v. Zimmern 15 Jh.

Überdies: bei der GfdS bekommst Du eine KURZE BESTÄTIGUNG fürs Standesamt, für "nur" 15 Euro. GfdS verfügt (auch) über das hist. deutsche Vornamenbuch von Seibicke.

Siehe/lese dazu:

http://www.onomastik.com/forum/about6480.html&highlight=kurze+best%C4tigung

Und weil es gerade "zum Thema" passt:

lese mal diesen Zeitungsartikel vom 04.10.1976:

Als die Welt noch viel kleiner war, hörten etwa im 14. Jahrhundert 70 Prozent der Dresdner Ratsmitglieder auf einen der drei Vornamen Johannes Nikolaus oder Peter...............

Nach der Dienstanweisung für Standesbeamte von 1968 dürfen "Bezeichnungen, die ihrem Wesen nach keine Vornamen sind, nicht gewählt werden"...................usw.

http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/dokument.html?id=41136659&top=SPIEGEL
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Alwine

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Anmeldungsdatum: 04.06.2007
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: Fr Jun 13, 2008 11:30 am

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Hallo,

das die Namensgebung verändert sich wirklich stark. Ich erinnere mich noch an die erstaunte Reaktion einer älteren Verwandten als meine Nichte Leonie getauft wurde. Zitat: "Was??Wie Leonid Breschnew?" Da merkt man dass Namen die heute ganz üblich sind, vor 20 Jahren noch sehr exotisch wirkten.

Mittlerweile habe ich es geschafft mir den Seibicke, Hist. Vornamen zu beschaffen. Clewin ist als einzelner Vorname nicht verzeichnet. Aber in der langen Liste der Nachweise für Nikolaus wird genannt:
* Clewin Hugi 1479 Rheinweiler (Müllheim) ... BrechenM. I. 749, 702f, II. 393, 60, 322.
* 43 mal Clewi(n), Clewy, einmal Claus.... Menges 84f.
Also behaupten, dass es den Namen nicht gibt, kann das Standesamt wohl kaum. Aber mal abwarten wie sie reagieren.

Gruß
Alwine
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