17.Okt.2005

Vornamen & Recht

Nicht jeder Vorname ist in Deutschland erlaubt.
Um eintragungsfähig zu sein, muss ein Name gewisse Voraussetzungen erfüllen, u.a....

  • ...darf er nicht dem Wohle des Kindes schaden und muss eindeutig als Vorname erkennbar sein. Zu ausgefallene Vornamen, wie etwa die Zahl π (Pi), die in den USA tatsächlich als Vorname vergeben wurde, sind nach deutschem Recht nicht erlaubt.
     
  • ...darf er nicht ein Marken- oder Familienname sein.
    Damit sind Vornamen wie Pepsi tabu. Mercedes wiederum ist möglich, da hier der Markenname auf einen Vornamen zurückgeht.
    Porsche ist nicht als Vorname erlaubt, da dies ein Familienname ist. Auch der Versuch eines Elternpaares, den Namen Schmitz als dritten Vornamen für ihre Tochter eintragen zu lassen, scheiterte.
     
  • ...kann kein geografischer Name, i.e. kein Ortsname sein (Oder doch? Mehr dazu: Cheyenne ja, Berlin nein?)
     
  • ...sollte er eindeutig als weiblich oder männlich erkennbar sein.
    In Fällen, wo ein Vornamen für Träger beiderlei Geschlechts verwendet werden kann, wurde Eltern bislang geraten, einen geschlechtseindeutigen zweiten Vorname zu vergeben. Somit sollten Personen, die z.B. Sunny, Kim oder Sam, heißen, zumindest einen weiteren Vornamen besitzen. Seit dem Fall Kiran, für den - obwohl sowohl männlich als auch weiblich belegt - die Eltern erstritten, ihn als alleinigen Vornamen des Kindes zu führen, hat sich diese Praxis jedoch geändert. Inzwischen werden oft auch uneindeutige Namen als alleinige Vornamen von Standesämtern akzeptiert.
     
  • ...muss er innerhalb eines Monats nach Geburt des Kindes beim Standesamt festgelegt werden.
     
  • ...ist die Anzahl der Vornamen auf fünf begrenzt. Der Versuch einer Mutter ihrem Sohn zwölf - dazu sehr ausgefallene - Vornamen zu geben, scheiterte.

Einige Beispiele rechtlicher Grenzfälle oder abgelehnter Namen sind etwa auch Emilie-Extra, November und Eleni Sizilia.

Über die Eintragungsfähigkeit eines Vornamens entscheidet zunächst das Standesamt. Die Beamten orientieren sich im Zweifelsfall an Otto Nüsslers "Internationales Handbuch für Vornamen". Was darin verzeichnet steht, ist zunächst eintragungsfähig.

Für Vornamen, die darin nicht gelistet sind, wird i.d.R. eine Bestätigung benötigt, die man u.a. an der Namenberatung der Universität Leipzig bekommen kann.
Wenn Vornamen - recht ausgefallene, oder Namen aus anderen Teilen der Welt - nachgewiesen werden können, so fällt eine solche Bestätigung meist positiv aus.

Thomas Liebecke's picture

Danke an Mika, der uns darauf hinwies, dass die Regelung mit dem Zweitnamen bei Geschlechtsuneindeutigkeit inzwischen in Frage gestellt wird.