Zugelassen od. nicht?

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Experte!Moderator
Beigetreten: 31.12.2005
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AJ: Ein Kürzel, kein regulärer Vorname! In den Vereinigten Staaten, wo Regeln für die Vornamensvergabe gar nicht existieren, kann ein solches Wort auch als Vorname vergeben werden. In Deutschland nicht, so wenig wie Jr.

Amsterdam: Dies ist kein Vor-, sondern ein Ortsname! Insofern steht Amsterdam - wie Dresden oder Memphis - in Widerspruch zu den namensrechtlichen Bestimmungen. An einen Einzelvornamen hatten die Eltern nicht gedacht, sondern an einen zusätzlichen Namen. Da heute Vornamen aber gleich gewertet werden und der traditionelle Begriff des Rufnamens im Namensrecht nicht mehr existiert, muß jeder einzelne Vorname den Anforderungen genügen. In Einzelfällen sind schon geographische Namen, die wie Vornamen wirken, im angelsächsischen Sprachraum als Vornamen aufgetreten, wurden in Vornamensbücher aufgenommen und haben vereinzelt den Weg in deutsche Standesämter gefunden: Alaska, Kenia, Vienna.

B'Elanna: Wird wegen stark abweichender Orthographie nicht bestätigt. Belana dagegen ist als quasiromanischer Namen möglich und schon öfter bestätigt worden. Ganz ähnlich verhält es sich mit Ellecs statt Alex, Fabijan statt Fabienne, KiraSoe, Véroniqué (statt korrekt Véronique), Michél (statt Michel).

Et omnes sancti: Eine christliche lateinische Wortfolge („und alle Heiligen“), aber kein regulärer Vorname. Dennoch gab ein Standesamt dem Dringen der Eltern nach. Ein Junge - Christian Thomas - trägt auch diesen Namenszusatz.

Filou: Als Vorname wegen Beeinträchtigung des Kindeswohles nicht geeignet, denn Filou bedeutet im Französischen so viel wie „Dieb“, „Gauner“. Die Eltern ließen ihren Namenswunsch fallen.

Fischer: Dieser Nachname ist - wie auch Cézanne, Hoffmann, McCoy, Nilsson, Nilson, O'Neill, Picasso, Svensson, Trenk, Wiesengrund - als Vorname angefragt worden. Er ist aber nicht zulässig. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. November 2005, wonach Anderson als einer von drei Vornamen einem Jungen gegeben werden darf (Anderson Bernd Peter), hat allerdings eine neue Lage geschaffen: Nun könnten sich weitere Familiennamen als Vornamen durchsetzen. Karlsruhe hatte das Kindeswohl in den Vordergrund gerückt. Das ist plausibel im Sinne der Freiheit der Namensgebung und der Elternrechte. Aber mit welchen Konsequenzen?

Frühling: Als Wort der Allgemeinsprache ohne Vornamencharakter nicht zulässig. Ähnliche Beispiele: Baby, Fröken (schwedisch „Fräulein“), Golddust (die Eltern kamen aus Nigeria), Nightingale, Shiatsu (japanisch), Tsunami (japanisch, dort auch ein Familienname), Villa.

Gift: Emily Gift wurde für ein Mädchen gewünscht, gedacht war ans englische „Geschenk“. Aber das Kindeswohl ist zu beachten. Standesämter müssen anstößige und herabmindernde Namen zurückweisen. Daher keine Bestätigung.

Regina: Ist als reiner Mädchenname für Jungen nicht geeignet, auch nicht als Zweitname. Ebensowenig darf ein Mädchen mit Vornamen Josefa auch noch Steffen heißen. Ausnahme bei Jungen: Maria ist als Zweit- oder Drittvorname möglich. Als Beispiel: Klaus Maria Brandauer (richtiger Name Klaus Georg Steng)

(Quelle/Text: Gesellschaft für deutsche Sprache)