Lustige (und weniger lustige) Gesetze in Deutschland und aus weiteren Ländern

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Experte!Moderator
Beigetreten: 31.12.2005
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Hessen/D: Todesstrafe: Im Artikel 21, Absatz 1 der Hessischen Verfassung heißt es: "(1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden."………………..

http://www.mopo.de/nachrichten/haetten-sie-das-gewusst---deutschlands-skurrilste-gesetze,5067140,9673768.html

http://www.huffingtonpost.de/2014/08/14/sandburgen-verboten-deutschland-gesetze_n_5677529.html

Samstag, 17. January 2015. Und tatsächlich: Die hessische Verfassung kennt immer noch die Todesstrafe (Artikel 21 Absatz 1 Satz 2).

http://www.todesstrafe.de/artikel/26/Verfassung_des_Landes_Hessen.html

Und ein wirklicher Knaller der skurrilen und lustigen Gesetzeswelt Deutschlands: Nach StGB §328 Absatz 2.3 heißt es: Wer eine nukleare Explosion verursacht, muss mit einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.

Und in der Schweiz: Sonntags darf in der Schweiz keine Wäsche zum Trocknen aufgehängt werden – waschen darf man hingegen schon und Nacktwandern ist ebenfalls unter Strafe gestellt. Zumindest  im Kanton Appenzell –Innerrhoden.

http://www.kabeleins.ch/tv/abenteuer-leben-taeglich/videos/die-skurrilsten-gesetze-der-schweiz-clip

In Dänemark: Wenn jemand versucht aus dem Gefängnis auszubrechen, ist das nicht strafbar. Wird der Ausbrecher aber bei dem Ausbruchsversuch erwischt, muss er den Ausbruch beenden.

http://www.dorfmetzg-buchs.ch/blog-219

Übersicht: Skurrile Gesetze auf der Welt:

http://www.focus.de/reisen/reiserecht/tid-15323/skurrile-gesetze-schweiz_aid_430038.html

Und hier noch Fragenkataloge für die Bewerbung um die österreichische Staatsbürgerschaft:

http://webs.schule.at/website/Europa/Europa_comenius2010_de.htm#Staatsbuerger