Vorname "Lumen" erlaubt?

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neugierig
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Hallo ihr Lieben :)

Wir erwarten im Sommer unser erstes Kind und möchten es gerne Lumen Sophie nennen.

Ich bin mir aber momentan noch sehr unsicher ob dieser Name in deutschland überhaupt erlaubt ist.

Ich habe ihn das erste mal in der Serie "Dexter" gehört im Internet finde ich zwar eine Bedeutung zu dem Namen aber niemanden der den Namen in Deutschland schon vergeben hat

Laut Bedeutung kommt Lumen aus dem lateinischen und hat mehrere Bedeutungen:

1.Tageslicht
2.Lebenslicht
3.Augenlicht
4.Schmuck,Glanz
5.Klarheit

Lumina wird von Lumen abgeleitet :)

Auf einer anderen Seite steht wiederrum das Lumen ein Latin Jungen Namen wäre.

Daher bräuchte ich ein bisschen Hilfe :)

Danke schonmal ^-^

User offline. Last seen 47 weeks 2 days ago. Offline
Experte!Moderator
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Lilypad schrieb:

Hallo ihr Lieben :) Wir erwarten im Sommer unser erstes Kind und möchten es gerne Lumen Sophie nennen. Ich bin mir aber momentan noch sehr unsicher ob dieser Name in deutschland überhaupt erlaubt ist. Ich habe ihn das erste mal in der Serie "Dexter" gehört im Internet finde ich zwar eine Bedeutung zu dem Namen aber niemanden der den Namen in Deutschland schon vergeben hat Laut Bedeutung kommt Lumen aus dem lateinischen und hat mehrere Bedeutungen:

1.Tageslicht
2.Lebenslicht
3.Augenlicht
4.Schmuck,Glanz
5.Klarheit

Lumina wird von Lumen abgeleitet :) Auf einer anderen Seite steht wiederrum das Lumen ein Latin Jungen Namen wäre. Daher bräuchte ich ein bisschen Hilfe :) Danke schonmal. 

 

Hallo,

LUMEN= verkürzte Form von LUMMAN. Hk.= NL. Lumen=NL, MÄNNLICHE Form. Als männlicher Name ist er auch im Inter. HB. f. Vornamen (Standesamtwesen) eingetragen (Seite 272). Eindeutig weibliche Formen wären Lumina, Lumine(NL), Lumea /NL).

Ich würde Dir raten, Dich mal an den zuständigen Standesamt  zu wenden. Mal fragen was Sie/Er  für eine Meinung hat. Evtl. wäre dieser ja mit der  (Eurer) Variante Lumen Sophie, also mit einem Zweitnamen, dass das Geschlecht d. Kindes eindeutig erkenne lässt, einverstanden.

Die GfdS führt ja auch dazu aus: Das Geschlecht des Kindes muss – eventuell durch einen weiteren Vornamen – eindeutig zu erkennen sein.

Bt.: Lumman, Lumen, auch Lume =NL, Lümko, Lum:= fries.-ostfries. Kf.-Formen vom Ahd. -Namen Liutmar (auch Lutmar usw.) Zu/von ahd. liut= Leute, Volk und ahd. mari= berühmt, angesehen, teilw. auch zu/von ahd. man(n). Weibliche Formen wären Lumeke, Lumke, Lümke.

Was die Bt. und Hk. aus dem Lat. anbelangt so kann ich dieser nicht wirklich zustimmen. Denn Lumen (lateinisch für Licht, Leuchte u.ä.) ist auch die Einheit des Lichtstroms. Und dass sich daraus ein Rufname entwickelt haben soll; wohl kaum. Zwei Beispiele dazu: lat. lumina oculorum (lūmina oculōrum)= das Augenlicht. Oder lat. ornamentum= Schmuck, Kostbarkeit.

Als Fam. Nam. ist Lumen rund 25 mal in D verz..Wenn der Fam. Nam. jedoch auf einen Rufnamen zurückgeht ist dieser als Rufnamen eben zugelassen. So eben wie beim Rufnamen Lumen.

Weiter Hilfe, wenn es denn wirklich "Probleme" gegen sollte auf dem Standesamt, (kostenpflichtig): Namenberatungsstellen:

Die GfdS führt aus: Richtlinien der Vornamenbestätigung:

Bei der Bestätigung eines Vornamens orientieren wir uns an folgenden Grundsätzen:

Das Kindeswohl steht bei der Vergabe eines Vornamens an erster Stelle. 

Das Geschlecht des Kindes muss – eventuell durch einen weiteren Vornamen – eindeutig zu erkennen sein. 

Der Vorname sollte sich durch seriöse Quellen (wissenschaftliche Vornamenliteratur, amtliche Dokumente etc.) belegen lassen. Ein Beleg im Internet ist nur bedingt anzuerkennen. 

Die Namensform muss Vornamencharakter erkennen lassen.

http://www.gfds.de/vornamen/

Die Kosten/Preisliste:

http://www.gfds.de/fileadmin/gfds_download/Preis%c3%bcbersicht_GfdS_2013.pdf

Bei der Uni- Leipzig:

http://www.namenberatung.eu/

http://www.uni-leipzig.de/vornamen/wcms/index.php

Und auch noch folgendes lesen: Das Vornamensrecht in Deutschland ist nicht gesetzlich, sondern nur durch eine Verwaltungsvorschrift geregelt. Das Bundesverfassungsgericht relativierte die Reichweite dieser Dienstanweisung allerdings.

Oder: (Kopie)

a) Bei der Wahl eines Vornamens für ihr Kind sind die Eltern grundsätzlich frei; sie sind insbesondere nicht an einen Kanon herkömmlicher Vornamen gebunden. Dem Recht der Eltern zur Vornamenswahl sind vielmehr allein dort Grenzen gesetzt, wo die Rechtsausübung das Kindeswohl konkret zu beeinträchtigen droht.

b) Auch Namen, die - zumindest bisher- nur als Familiennamen gebräuchlich sind, sind nicht generell und ohne konkrete Beeinträchtigung des Kindeswohls als wählbare Vornamen ausgesch lossen. Eine solche Beeinträchtigung kann sich allerdings etwa dann ergeben, wenn der bislang nur als Familienname gebräuchliche Name nicht geeigneterscheint, dem Kind die mit dem Vornamen einhergehende Identitätsfindung und Individualisierung zu ermög-lichen (etwa: "Schmitz").

c) Eine konkrete, d.h.im Einzelfall nachvollziehbar zu erwartende Beeinträchtigung des Kindeswohls liegt nicht schon darin begründet, dass die Eltern für ihr Kind, das den Familiennamen der Mutter als Geburtsnamen führt, den aktuell geführten Familiennamen des Vaters("Lütke") als weiteren Vornamenwählen. Einen generellen "Verbrauch" des väterlichen Familiennamens als Vorname des Kindes kennt das geltende Recht nicht.

Usw..

Unter folgendem Link/Quelle nachzulesen:

BGH, Beschluss vom 30. April 20 08 - XII ZB 5/08 - OLG Karlsruhe LG Karlsruhe AG Karlsruhe

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=74f496521a4c73d0db736366de0f139e&nr=44136&pos=0&anz=1

http://www.onomastik.com/namenrechtgerichtsurteile-usw-dt.php

 

Wir erwarten im Sommer unser erstes Kind und möchten es gerne Lumen Sophie nennen.

Für die bevorstehende Geburt Eurer Tochter, die besten Wünsche.

User offline. Last seen 11 years 20 hours ago. Offline
neugierig
Beigetreten: 30.03.2013
Beiträge: 1

Unsere Tocher heißt Lumen Louise.

Sind immer noch begeistert von dem Namen. Wir hatten die Uni-Leipzig angeschrieben und von dort eine Bescheinigung bekommen mit der das Amt zufrieden war.

Alles Gute für die Geburt eurer Tochter.