Namenrecht/Gerichtsurteile usw. in Dt.
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Das Vornamensrecht in Deutschland ist nicht gesetzlich, sondern nur durch eine Verwaltungsvorschrift geregelt. Das Bundesverfassungsgericht relativierte die Reichweite dieser Dienstanweisung allerdings:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20081205_1bvr057607.html
Oder: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: geschlechtsneutrale Vornamen auch ohne Zweitnamen zulässig. (der Wortlaut)
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20081205_1bvr057607.html
Oder: Bei der Wahl eines Vornamens sind die Eltern grundsätzlich frei:
Auch lesen: Gerichtsprozess wegen Patronym "Christianova":
http://www.onomastik.com/gerichtsprozess-wegen-patronym-christianova.php
Und noch dies: Zwei der beliebtesten deutschen Babynamen, Anne und Marie, werden in Falkensee (Brandenburg) nur noch mit einem zusätzlichen Namen zugelassen. Eine Standesbeamtin hat dort herausgefunden, dass diese Vornamen in einigen Ländern männliche Vornamen sind. Laut dem deutschen Namensrecht muss aber das Geschlecht aus dem Namen eindeutig erkennbar sein. Die Namensberatungsstelle der Uni Leipzig bestätigt, dass in verschiedenen Sprachen Anne und Marie als Jungennamen bekannt sind. Allerdings sei diese Verwendung im deutschen Sprachraum nicht üblich und sollte möglichst vermieden werden.
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