Süske

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Hallo,
wir suchen Informationen zum Vornamen Süske.
Das einzige, was wir wissen, ist das das er aus dem friesischen Stammen soll und soviel wie kleine Schwester bedeutet.
Vielen Dank, Carsten

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carsten0872 schrieb:

Hallo, wir suchen Informationen zum Vornamen Süske. Das einzige, was wir wissen, ist das das er aus dem friesischen Stammen soll und soviel wie kleine Schwester bedeutet. Vielen Dank, Carsten

 

 

Hallo,

Der fries.-nd. RUFNAME/VORNAME SÜSTER bt. = Schwester. Es ist ein Verwandtschaftsname auch wenn es sich um einen Vornamen handelt. Dies ist im Fries.-Ostfries. nichts Aussrgewöhnliches. Daraus evtl. Süs-ke, wobei das –ke eine Verniedl. Darstellt, so wie bei Frau-ke= Frauchen

Es gibt jedoch "Welche" (im Internet) die "behaupten, der Name sei eine Kf. von Sussane........

Der Fam. Nam. Süske ist in D rund 30 mal verz.. Die Meisten davon in NI und BE..

Zum Fam. Nam. Süsske sind rund 10 Einträge. Der Name kann sich hier aus süss bzw. liebenswürdig beziehen oder zu ON wie Süßen od. Flurname  z.B. in den Süßen (Wiesen auf trockenem, bergigen Gelände).

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neugierig
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Hallo Tarzius,

vielen Dank für Deine Antwort. Mir ist aber noch nicht wirklich klar, ob das jetzt eine Erläuterung für einen Vornamen ist oder eher für den Nachnamen ist.

Wir würden den Namen gerne für unser zweites Kind, so es denn ein Mädchen wird, nutzen. Unser Standesbeamte kann so mit dem Namen jedoch nichts anfangen und sieht Probleme bei der Zulassung.

Kannst Du eine Einschätzung abgeben, welche Chancen wir haben, diesen Namen zu nutzen bzw. einen Rat geben, um die Chancen zu erhöhen?

Danke, Carsten

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carsten0872 schrieb:

Hallo Tarzius,

vielen Dank für Deine Antwort. Mir ist aber noch nicht wirklich klar, ob das jetzt eine Erläuterung für einen Vornamen ist oder eher für den Nachnamen ist.

Wir würden den Namen gerne für unser zweites Kind, so es denn ein Mädchen wird, nutzen. Unser Standesbeamte kann so mit dem Namen jedoch nichts anfangen und sieht Probleme bei der Zulassung.

Kannst Du eine Einschätzung abgeben, welche Chancen wir haben, diesen Namen zu nutzen bzw. einen Rat geben, um die Chancen zu erhöhen?

Danke, Carsten

 

 

Hallo,

Kannst Du eine Einschätzung abgeben, welche Chancen wir haben, diesen Namen zu nutzen bzw. einen Rat geben, um die Chancen zu erhöhen?

 Ja, das kann ich.

Das Problem ist, dass es sich auch um einen Fam. Nam. handelt. Und dies bt. in D (eigentlich) dass er nicht erlaubt ist. Ausgenommen davon, der Fam. geht auf einen Rufnamen zurück.

Im internt. Hb. für Rufnamen (Standesamtwesen) ist der Name/Form SUSKA (NL) verz. Und dieser als eindeutig weiblicher Name (dieses Buch liegt allen Standesbeamten vor).

Der Name SUSKE (NL) ist darin als weiblicher und männlicher Name eingetragen. Dies Bt. der/die Standesbeamtin kann einen Zweitnamen verlangen. So könnte man dies auch bei dem Namen Süske handhaben. Also Süske plus einen Zweitnamen der das Geschlecht des Kindes eindeutig erkennen lässt. Dazu würde ich mal das Gespräch mit der/dem zuständige(n) Standesbt. suchen.

Und so fremd kann der Name SÜSKE für Euren Standesbeamten nicht sein.Denn der ähnliche Name SUSKE, ist,wie bereits erwähnt, im Internationalen Handbuch der Vornamen, STANDESAMTWESEN!, auf Seite 394, vierte Spalte von links, verz..

Je nach Standesbeamten genügt auch der Nachweis (z.B. im Internet, dass der Name Süske bereits schon mal vergeben wurde.

 Dir/Euch stehen noch folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Ihr besorgt euch ein Namengutachten/Nachweis von der GfdS od. der Uni Leipzig. Adressen/Kontakt:

http://www.gfds.de/vornamen/

(Rechtliche Unsicherheiten bzw. Beispielauskünfte anklicken)

http://namendeutung.eu/leistungen.php

 

Allgemein gilt in D:

Darf er nicht dem Wohle des Kindes schaden und muss eindeutig als Vorname erkennbar sein.

 Zu ausgefallene Vornamen, wie etwa die Zahl Pi/3.14) die in den USA tatsächlich als Vorname vergeben wurde, sind nach deutschem Recht nicht erlaubt.

Darf er nicht ein Marken- oder Familienname sein. Ausgenommen davon, wenn der Fam. Nam. auf einen Rufnamen zurückgeht.

Kann kein geografischer Name, i.e. kein Ortsname sein.

In Fällen, wo ein Vornamen für Träger beiderlei Geschlechts verwendet werden kann, muss ein geschlechtseindeutiger zweiter Vorname vergeben werden.

 

Der Bundesgerichtshof hält jedoch  fest:

bei der Wahl eines Vornamens für ihr Kind sind die Eltern grundsätzlich frei; sie sind insbesondere nicht an einen Kanon herkömmlicher Vornamen gebunden. Dem Recht der Eltern zur Vornamenswahl sind vielmehr allein dort Grenzen gesetzt, wo die Rechtsausübung das Kindeswohl konkret zu beeinträchtigen droht. (und m.M.n. ist dies beim Namen SÜSKE nicht der Fall).

b) Auch Namen, die - zumindest bisher - nur als Familiennamen gebräuchlich………….usw..

 

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=74f496521a4c73d0db736366de0f139e&nr=44136&pos=0&anz=1