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So ich bin nochmals fündig geworden.
Was die Forschungsarbeiten bzgl. Ursprung, Schreibweise, Geschlecht und der Verwendung als Namen sicherlich erheblich erschweren dürfte.
Aber ich bleib dran.
Zitiert aus dem Buch "Names and Nunavut"
Im folgenden Kapitel 1 „The Impor tance of Names in
Inuit Culture“ (17– 37 ) wird zunächst in die Eigenheiten des
Personennamensystems der Inuit eingeführt.
Dieses unterscheidet sich grundlegend von europäischen
Gewohnheiten: Ein Name ist nicht nur ein Etikett, sondern
Ein Atiq , gewissermaßen eine Seele. Wird
Ein Inuk geboren, erhält er mit dem Namen
Eines Verstorbenen zugleich dessen Atiq ,
so dass der Tote in dem Leib
des Säuglings eine neue Heimat findet
und dieser seine Identität annimmt. Das
biologische Geschlecht spielt dabei keine
Rolle. Dadurch kommt es in der Folge zu
verwickelten und merkwürdigen Familienverhältnissen,
indem z. B. die Tochter einer
Person zugleich deren Großvater
sein kann, wenn sie dessen Namen trägt
bzw. dessen Atiq innehat. Was hier nur
angedeutet wurde, ist ein kompliziertes
System, das Menschen europäischer
Abstammung nur schwer zu vermitteln
ist. Interessant ist hierbei aber der interkulturelle
Verweis auf Überlebende des Holocaust,
die danach trachteten, die Namen möglichst aller
ermordeten Familienangehörigen in Neugeborenen
wiederzubeleben (6).
In Bezug auf den sprachlichen und
kulturellen Kontakt zu den Quallunaat
ist zweierlei von besonderer Bedeutung.
Zum einen ein interessanter Fall
onomastischer Interferenz konnten in
dieses System auch christliche Namen
integriert werden (47 ). Zum anderen
ist es unmöglich, die Namen der Inuit
in lateinischen Buchstaben eineindeutig
zu transliterieren. So kann das Inuktitut Integrat
des alttestamentlichen Namens Ruth
graphemisch umgesetzt werden
als Vrootee,Olootee, Alootah usw. (50).
Man kann sich vorstellen, dass dies für
staatliche Behörden, die mit dem Namen
einer Person deren Identität feststellen
müssen, bei gänzlich fehlenden Familiennamen
im westlichen Sinne einem Alptraum gleichkommt.
Dies führt zum Kernthema des Buches,
wie nämlich die kanadischen Behörden
versuchten, die Inuit als Bürger zu erfassen.
Doch zuvor sind noch die Art und Weise
des Forschens im Norden zu beschreiben,
die Mentalität der Menschen dort
und die pseudokolonialen Verhältnisse
im Jahr 1985 (39 – 44), die eine Forschung in
den Rastern angelsächsischer Wissenschaftspraxis
zunächst erheblich erschwerten.
Zu ersten Überlegungen, wie die Bewohner
Der Arktis zweifelsfrei zu identifizieren
seien, kam es 1929, es dauerte
aber noch eine ganze Weile, bis es an die
praktische Umsetzung gegangen wurde.
Zunächst versuchte man eine Erfassung
durch Fingerabdrücke, gab dies
aber bald aus ethischen und vor allem
praktischen Gründen wieder auf. Dann
wurden an die Personen Nummern vergeben,
die auf Scheiben gepresst waren, welche
die „Nummernträger“ stets bei
sich tragen sollten.
Dies funktionierte in der Praxis aber
nicht wie gewünscht (51– 57 ). Die discs
wurden von den Betreffenden oft gar
nicht wie vorgesehen mitgeführt (52),
wodurch z. B. viele Kinder, die in Krankenhäusern
behandelt werden mussten, regelrecht verloren
gingen, weil niemand zuordnen konnte, woher
sie kamen (62und 107 f.). Viel gravierender ist jedoch
der ethische Aspekt der Nummerierung
von Menschen, der besonders dann deutlich
wird, wenn Kinder damals in der
Schule nicht bei ihren Namen, sondern
ihren Nummern gerufen wurden (57 ).
Zudem ließ der Beginn des Kalten
Krieges die Arktis zur Frontzone werden,
die mit militärischen und politschen
Mitteln vor dem sowjetischem Feind
Zu sichern war. Kanada musste daher die
Hoheit über seine nördlichen Territorien
intensiver als bisher zur Geltung
bringen. Auch die USA hatten hieran ein
strategisches Interesse und beteiligten
sich beispielsweise an einem Netz von
Stützpunkten. Was in dieser Situation
in der Arktis geschah, ist als „autocracy
in disguise“ (54, nach Shelagh Grant)
oder als „gentle colonialism“ (65) zu bezeichnen.
In den sechziger Jahren begann man
über Alternativen zu den „disc numbers“
nachzudenken, da insbesondere
die Verwaltung eine eindeutige Identifizierung
über den Eigennamen wünschte.
Schließlich wurde kurz vor dem
feierlich begangenen 100-jährigen Jubiläum
der Einrichtung der kanadischen
Northwest Territories 1970 „Project
Surname“ ins Leben gerufen, wodurch
jeder Inuk einen Familiennamen erhalten
sollte. Dabei befragte ein reisender
Landsmann in den einzelnen Siedlungen
die Einwohner, welchen Familiennamen
sie in Zukunft tragen wollten. Der Vorgeschichte
und der Durchführung dieser
Aktion widmet sich Kapitel 3 „Renamed Overnight:
the History of Project Surname“
(65 – 89).
Was als „replacing apartheid with assimilation“
(71) in der Theorie gut gemeint
war, schuf in Wirklichkeit – und
hierauf liegt der zentrale Fokus des ganzen
Buches – ein sehr komplexes Konglomerat
verschiedener Problemlagen
und ist im Rückblick negativ zu bewerten.
So kollidierten Familiennamen mit
dem üblichen, oben skizzierten Namensystem
der Inuit auf das Heftigste. Wie
kann es sein, so fragten die Betroffenen,
dass ich einen Namen meiner Eltern tragen
muss, die doch noch am Leben sind?
Weiterhin wurde die Aktion in
Größter Eile durchgeführt – viele Betroffene, insbesondere
Schulkinder, waren gar nicht bei
ihren Familien, und es wurde über
ihren Kopf hinweg entschieden. Befragt
wurden in erster Linie die Familienväter,
die als Familienoberhäupter angesehen
wurden – eine Quallunaat-Prämisse,
die den Verhältnissen unter den Inuit in
keiner Weise entspricht. An den grundsätzlichen
Entscheidungen über „Project Surname“
Waren ganz in kolonialer Tradition
die Betroffenen selbst nur
marginal beteiligt. Das Fazit lautet: „The
surnaming programme resolved neither
the indignities nor the administrative
difficulties created by the disc numbers.“
(109).
Die Unzufriedenheit mit „Project Surname“
führte einerseits dazu, dass nach außen
hin zwar den offiziellen Regelungen
Rechnung getragen wurde, ansonsten
aber das traditionelle Namensystem beinahe
selbstverständlich weiter gepflegt
wurde, wodurch die Menschen in Wirklichkeit
ganz anders hießen als in den
schriftlichen Dokumenten verzeichnet
war. Zum anderen war die erzwungene
Annahme von Familiennamen ein starker
Impuls für die kulturelle Emanzipationsbewegung,
die schließlich zur Einrichtung
des Nunavut Territory auf einem
Teil der Northwest Territories im
Jahr 1999 führte.
So ich bin nochmals fündig geworden. Was die Forschungsarbeiten bzgl. Ursprung, Schreibweise, Geschlecht und der Verwendung als Namen sicherlich erheblich erschweren dürfte. Aber ich bleib dran.
Hallo,
Du musst diese Informationen ja nicht dem Standesamt mitteilen.
Noch etwas zum Namen VANESSA. Die Bt. und auch die Hk. des Namens sind nicht 100% geklärt.
Es trifft schon zu, dass der Name Vanessa für eine Gattung von Schmetterlingen steht:
1. Der Admiral (Vanessa atalanta, syn. Pyrameis atalanta) ist ein Schmetterling aus der Familie der Edelfalter (Nymphalidae)……..
http://de.wikipedia.org/wiki/Admiral_%28Schmetterling%29
2. Jonathan Swift bildete den Namen aus den ersten Buchstaben des Nachnamens seiner heimlichen Geliebten Esther Vanhomrigh und ihres Kosenamen Esse (Van-essa). Zu finden in Swifts autobiografischen Gedicht Cadenus and Vanessa (1726).
3. Des Weiteren wird der Name als Anlehnung an die griech. Göttin Phanessa angegeben. Andere wiederum zweifeln dies an und sind der Meinung. Der Name leite sich von griech. Ψανή ab. Was so viel wie Glanz bedeutet.
4. Auch wird eine Hk. aus dem Lat. als denkbar angesehen. Lat. vanus= eitel, leer, unbedeutend, vergeblich usw..
Die GfdS z.B. schreibt zu dem Namen VANESSA: engl. literarisch Erfindung Bezug nehmend auf Swifts Gedicht.
Hallo,
nein diise Infos aus Names and Nunavut werde ich bei Bedarf der GfDs als Hilfestellung geben bzw. wenn diese auch nichts gefunden haben sollten.Bzw. wenn es um ein Empfehlungsschreiben geht.
Desweiteren habe ich noch mal mit der Abteilungsleitung meines ansässigen Standesamtes Rücksprache gehalten.
Fazit: Auch Sie meinte, daß Sie ohne Empfehlung der GfDs keine Namen eintragen kann und dies gesetzlich so verordnet sei, da Sie keine Fachperson bezüglich der Namensvergabe sei und sich prinzipiell nicht mit Herkunft und Bedeutung von Namen auskenne und dies auch nicht ihr Aufgabenfeld sei. Somit überlässt Sie die Verantwortung bezüglich der Namensvergabe dem GfDs und dern Beurkundungen bzw. Empfehlungen.
Grundsätzlich sagte Sie aber, daß Sie ansonsten allem sehr offen gegenüber stünde und ich doch zunächst mal auf die Ergebnisse der Forschungsarbeiten der GfDs warten solle bevor mal nochmals in Kontakt treten solle.
Was ich aber sehr interessant fand war, daß man mir auch, bevor ich eine Zusage der GfDs habe gerne sämtliche Papiere zur Antragstellung von Geldern und Versicherung auf den Wunschnamen ausstelle, damit dieser Vorgang für uns auch weiterhin Reibungslos abläuft.
Kann es sein, daß die Damen auf meinem hießigen Standesamt nicht über ihr Recht bescheid wissen oder könnte es doch sein, daß da was dran ist mit der Namensvergabe und das man sich hier nicht die Hände verbrennen mag.
Ich kann es verstehen, daß man mich an Fachleute verweisst und das evtl. auch keine Zeit für irgendwelche Namensforschung von Seiten des Standesamtes bestehen.
Allerdings ist es jetzt auch so, dass ich laut Aussage der Dame nur eine Antwort eines Amtes aus Dänemark oder Kanada brauche die bestätigt, daß es sich bei Tarralikitak um einen Vornamen handelt und dieser ob jetzt nun männlich oder weiblich, vergeben werden kann.
Eine solche Zusage reicht aus. Somit werde ich nochmals mit der kanadischen und dänischen Botschaft telefonieren und mir Adressen geben lassen.
Da ich von sämtlichen Regierungsbezirken ( außer kativik ) nord kannadas, welche durch Inuit verwaltet werden keinerlei e-mails erhalten habe, so auch nicht aus Nunavut, werde ich es in Kativik nochmals versuchen.
Im Notfall hoffe ich, daß evtl. die beiden Inuit Bücher welche ich mir bestellt habe meine Überzeugungskraft untermauern können. Zumindest wenn es zur Klage kommen sollte.
Hallo,
kann es sein, daß die Damen auf meinem hießigen Standesamt nicht über ihr Recht bescheid wissen oder könnte es doch sein, daß da was dran ist mit der Namensvergabe und das man sich hier nicht die Hände verbrennen mag.
Dazu hatte ich bereits geschrieben: die Meisten Standesbeamten orientieren sich bei einem Namen zuersteinmal im Internationalen Hb. für Vornamen (Standesamtwesen). Darin sind Vornamen aus der ganzen Welt eingetragen. Darin kann das Standesamt nachlesen, ob der Name verz. ist und ob es sich um einen männlichen-, weiblichen- oder unisex Namen handelt. Die Bt. eines Namens ist darin nicht verz.. Jedoch ist in diesem Buch auch angegeben woher (Land) der Name stammt.
Allerdings ist es jetzt auch so, dass ich laut Aussage der Dame nur eine Antwort eines Amtes aus Dänemark oder Kanada brauche die bestätigt, daß es sich bei Tarralikitak um einen Vornamen handelt und dieser ob jetzt nun männlich oder weiblich, vergeben werden kann. Eine solche Zusage reicht aus.
Deshalb wohl auch die Aussage der Dame vom Standesamt:
Nochmal: ist ein gewünschter Name darin eingetragen, kann das Standesamt den Namen zulassen. Ist er jedoch nicht eingetragen, kann das Standesamt ihn auch zulassen. Jedoch verlangen die Meisten Standesämter einen Nachweis. Z.B. bei der GfdS od. eben der Uni Leipzig. Es genügt auch schon, dass der Name bereist auf einem andern Standesamt zugelassen wurde od. in einem anderen Land vorkommt. Es besteht jedoch seitens des Standesamt keine Verpflichtung dazu bzw, es gibt kein Gesetz, dass dem Standesamt vorschreibt, zuerst bei der GfdS nachzufragen. Diese können dazu einfach ihre Meinung, Empfehlung schreiben und meist wird dieser auch Folge geleistet. Doch sellbst ein Namengutachten der GfdS od. der Uni Leipzig kann ein Standesamt nicht dazu "zwingen" den Namen zuzulassen. Jedoch müssen sich alle Standesämter selbstverständlich an die Anweisungen bzw. die Entscheide der Gerichte halten
Es gibt nun mal Standesbeamte die sind "liberlarer" und andere eben nicht.
Denn so heisst es ja: Das Recht der Vornamensgebung ist nicht gesetzlich geregelt. Es handelt sich um reines Gewohnheits- und um Richterrecht.
(im deutschen Namensrecht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben ist, finden sich allerdings Regelungen zu Nachnamen. Z. B. über die Berechtigung zum Führen eines Namens oder zu Voraussetzungen einer Namensänderung usw.)
Da ich jedoch kein Jurist bin, möchte ich schondarauf hinweisen, dass Du Dich für eine exakte Auskunft betr. weiteren Rechtsfragen an einen Juristen wendest.
Ich kann es verstehen, daß man mich an Fachleute verweisst und das evtl. auch keine Zeit für irgendwelche Namensforschung von Seiten des Standesamtes bestehen.
Für Namensforschung,auch nicht dafür ob es einen Namen irgendwo auf dieser Welt bereits gibt, für die Bedeutung od. Herkunft eines Namens ist das Standesamt absolut nicht zuständig!
In Deinem pers. Fall/Anliegen verhält es sich jedoch schon so, das Du ein "Wort" zu einem Vornamen machen möchtest. D.h., Du "erfindest" einen Namen. Dagegen ist nichts einzuwenden!!! Aber dies ist eine völlig neue Situation für das Standesamt bzw. die GfdS und der Uni Leipzig. Zumal es bis anhin diesen Namen noch "nicht" gibt. Zumindest nach heutigem Stand der "Dinge".
Auch kannst Du davon Ausgehen, dass die GfdS und die Uni Leipzig meist auf der Seite der Eltern steht. Die GfdS hält dazu jedoch, wie bereits erwähnt, fest:
Richtlinien der Vornamenbestätigung: Bei der Bestätigung eines Vornamens orientieren wir uns an folgenden Grundsätzen: Das Kindeswohl steht bei der Vergabe eines Vornamens an erster Stelle. Das Geschlecht des Kindes muss – eventuell durch einen weiteren Vornamen – eindeutig zu erkennen sein. Der Vorname sollte sich durch seriöse Quellen (wissenschaftliche Vornamenliteratur, amtliche Dokumente etc.) belegen lassen. Ein Beleg im Internet ist nur bedingt anzuerkennen. Die Namensform muss Vornamencharakter erkennen lassen.
Und nun nochmal: (Kopie)
a) Bei der Wahl eines Vornamens für ihr Kind sind die Eltern grundsätzlich frei; sie sind insbesondere nicht an einen Kanon herkömmlicher Vornamen gebunden. Dem Recht der Eltern zur Vornamenswahl sind vielmehr allein dort Grenzen gesetzt, wo die Rechtsausübung das Kindeswohl konkret zu beeinträchtigen droht.
b) Auch Namen, die - zumindest bisher- nur als Familiennamen gebräuchlich sind, sind nicht generell und ohne konkrete Beeinträchtigung des Kindeswohls als wählbare Vornamen ausgesch lossen. Eine solche Beeinträchtigung kann sich allerdings etwa dann ergeben, wenn der bislang nur als Familienname gebräuchliche Name nicht geeigneterscheint, dem Kind die mit dem Vornamen einhergehende Identitätsfindung und Individualisierung zu ermög-lichen (etwa: "Schmitz").
c) Eine konkrete, d.h.im Einzelfall nachvollziehbar zu erwartende Beeinträchtigung des Kindeswohls liegt nicht schon darin begründet, dass die Eltern für ihr Kind, das den Familiennamen der Mutter als Geburtsnamen führt, den aktuell geführten Familiennamen des Vaters("Lütke") als weiteren Vornamenwählen. Einen generellen "Verbrauch" des väterlichen Familiennamens als Vorname des Kindes kennt das geltende Recht nicht.
Usw..
Unter folgendem Link/Quelle nachzulesen:
BGH, Beschluss vom 30. April 20 08 - XII ZB 5/08 - OLG Karlsruhe LG Karlsruhe AG Karlsruhe
Auslegung und Handhabung sehr unters.:
Zwei der beliebtesten deutschen Babynamen, Anne und Marie, werden in Falkensee (Brandenburg) nur noch mit einem zusätzlichen Namen zugelassen. Eine Standesbeamtin hat dort herausgefunden, dass diese Vornamen in einigen Ländern männliche Vornamen sind. Laut dem deutschen Namensrecht muss aber das Geschlecht aus dem Namen eindeutig erkennbar sein. Die Namensberatungsstelle der Uni Leipzig bestätigt, dass in verschiedenen Sprachen Anne und Marie als Jungennamen bekannt sind. Allerdings sei diese Verwendung im deutschen Sprachraum nicht üblich und sollte möglichst vermieden werden.
http://www.onomastik.com/namenrechtgerichtsurteile-usw-dt.php
Hallo Tarzius,
heute habe ich Post von der GfdS erhalten und nach einem sehr netten Gespräch mit Herrn Kuntzsch bei der GfdS habe ich heute ein Dokument zugesendet bekommen in welchem die Beurkundung von Seite der GfdS befürwortet wird.
Morgen früh möchte ich auf das hiesige Standesamt gehen und ich hoffe, daß diese den Namen dann auch tatsächlich eintragen und vor allem, daß man dort auch Wort hält.
Denn ich habe mittlerweile zwei Belege welche eine Beurkundung
( nach Aussage der Abteilungsleiterin ) möglich machen.
Das Befürworten durch die GfdS und ich habe die Rückmeldung des Standesamtes aus Quebec, daß mir bestätigt hat, daß man dort den Vornamen Tarralikitak als diesen handelt und vergibt. Und zwar als ganz offizielle PDF Datei
Morgen weiß ich dann hoffentlich mehr und melde mich nochmals.
heute habe ich Post von der GfdS erhalten und nach einem sehr netten Gespräch mit Herrn Kuntzsch bei der GfdS habe ich heute ein Dokument zugesendet bekommen in welchem die Beurkundung von Seite der GfdS befürwortet wird. Morgen früh möchte ich auf das hiesige Standesamt gehen und ich hoffe, daß diese den Namen dann auch tatsächlich eintragen und vor allem, daß man dort auch Wort hält. Denn ich habe mittlerweile zwei Belege welche eine Beurkundung nach Aussage der Abteilungsleiterin ) möglich machen. Das Befürworten durch die GfdS und ich habe die Rückmeldung des Standesamtes aus Quebec, daß mir bestätigt hat, daß man dort den Vornamen Tarralikitak als diesen handelt und vergibt. Und zwar als ganz offizielle PDF Datei Morgen weiß ich dann hoffentlich mehr und melde mich nochmals.
Hallo Xylem,
ich bin davon überzeugt, dass das Standesamt Wort halten wird! Alles andere wäre (.....). Also wirklich, mit der Bestätigung der GfdS und dem Standesamt aus Quebec sollte der Eintragung des Namens wirklich absokut nichts mehr im Wege stehe.
Du hast Dir grosse Mühe (Zeitaufwand usw..! gegeben und dies soll "belohnt" werden!!
Morgen weiß ich dann hoffentlich mehr und melde mich nochmals.
Ich warte gespannt auf Deine Mitteilung. Danke dafür.
Hallo,
bin gerade vom Standesamt zurück und bin emotional noch kein Stück entspannter als zuvor.
Denn die Beurkundung bzw. Eintragung des Namens ist noch nicht komplett, da die Unterschrift der Mutter noch fehlt. Wir hatten nicht bedacht, daß wir beide unterschreiben müssen, wo wir doch das gemeinsame Sorgerecht haben. So werden wir in den nächsten Tagen ein formloses Schreiben bekommen, welches wir beide nochmals unterschreiben sollen.
Zumindest hatte ich aber das Gefühl, daß die Empfehlung der GfdS Anerkennung gefunden hat und diese zur Berurkundung ausreichen wird.
Was der GfdS und auch dem Standesamt wichtig war ist, daß wir einen dritten Namen, welcher das Geschlecht einwandfrei erkennen lässt vergeben.
Jetzt dauert es nochmals ca. 2 Wochen bis alles bearbeitet und genehmigt sein wird.
Und wenn ich dann alles in der Hand habe werde ich mich hier nochmals melden.
Trotz allem bin ich noch etwas nervöse, weil wir es uns so sehr für unser Kind wünschen und vor allem, weil es für uns einfach ein persönlich, bezogen auf die kulturellen Hintergründe "Ehrfurcht und Anerkennung" der Inuit ,sehr wichtiges Anliegen ist, unser Kind mit diesem Namen zu kleiden. Denn einen solchen Namen vergibt man aus unserer Philosophie nicht mal eben so.
Trotz allem bin ich noch etwas nervöse, weil wir es uns so sehr für unser Kind wünschen und vor allem, weil es für uns einfach ein persönlich, bezogen auf die kulturellen Hintergründe "Ehrfurcht und Anerkennung" der Inuit ,sehr wichtiges Anliegen ist, unser Kind mit diesem Namen zu kleiden. Denn einen solchen Namen vergibt man aus unserer Philosophie nicht mal eben so.
Hallo,
es wird schon alles gut gehen. Vertraue darauf.
So,
seit heute steht es fest. Tarralikitak ist offiziell eingetragen und als Vorname beurkundet.
Geschafft.
Gerne möchte ich mich bei Tarzius für die stets positive und für uns wirklich infomative Zuarbeit bedanken.
Das hat uns Mut gemacht und uns die richtige Herangehensweise gezeigt!
Ein persönliches Gespräch scheint mir des beste nächste Schritt zu sein
Hallo,
an Deiner Aussage spürt man, dass es DIR/EUCH an gutem Willen nicht fehlt. Ich hoffe für Dich/Euch, dass das Standesamt gesprächsberetischschaft erkennen lässt und sich nicht querstellt. Denn somit würde Euch der Weg zum Gericht erspart bleiben.
Pers. würde es mich der Ausgang jedoch auch sehr inters..