22.Jun.2012

Skurrile Namen - Kindeswohl hat Vorrang

Ein Trucker verliert bei einer Fahrt durch Afrika in der Nähe eines Dorfes ein englischsprachiges Buch über Autoreparaturen. Die Bewohner finden das seltsame Buch, und einige können die unbekannten, exotischen Worte auch lesen. Von deren Klang sind die Menschen im Dorf so begeistert, dass sie ihren Kindern entsprechende Namen geben. Neugeborene heißen „car jack“ (Wagenheber), „gear oil“ (Getriebe) oder „bonnet“ (Motorhaube). Die Bedeutung dieser “Vornamen” dürfte ihren eigenen Eltern nicht bekannt gewesen sein.
In Amerika überbieten sich prominente Eltern in der Vergabe möglichst skurriler Vornamen für ihren Nachwuchs. „The Rolling Stones“-Gitarrist Keth Richards nannte seine Tochter „Dandelion“, Rennfahrer Nick Heidtfeld seinen Sohn „Yoda“. Das Model Katie Price beschloss, ihre Tochter „Princess Tiaamii“ zu nennen, TV-Koch Jamie Oliver entschied sich für „Poppy Honey“ und „Daisy Boo“. Angelina Jolie und Brad Pitt fanden „Maddox Chivan“, „Shiloh“ sowie „Pax“ toll.

Widersprüche im deutschen Namensrecht

Solche skurrilen Vornamen würden in Deutschland wahrscheinlich nicht genehmigt werden, denn hier gilt ein vergleichsweise strenges „Namensrecht“. Das Standesamtes muss seinen Segen erteilen, bevor ein Vorname eintragen werden darf. Das jedoch kann nach Bundesland oder gar Stadt unterschiedlich streng urteilen. So muten manche Urteile doch recht willkürlich an: Warum beispielsweise wurde „Pumuckl“ erlaubt, „Schnucki“ hingegen verboten? Warum darf man sein Kind „Klee“ nennen, aber nicht „Seerose“? Warum „November“, aber nicht „Januar“?

Gesetzliche Regelung

Der Grund: Obwohl einige grundlegende Bestimmungen des Namensrechtes im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben sind, ist die Abgrenzung zwischen erlaubten und verbotenen Vornamen nicht gesetzlich geregelt, sondern Gewohnheits- bzw. Richterrecht, und somit „Auslegungssache“. Die wichtigsten Leitlinien, an denen sich die Standesämter bzw. Gerichte orientieren, sind im Artikel Vornamen & Recht erklärt.

Der Name darf das Kind nicht zum Gespött machen

Der wichtigste Fakt, den Eltern, Standesbeamte und im Zweifelsfall Richter berücksichtigen sollten, ist der, dass ein Vorname einem Kind nicht schaden sollte. Obwohl der Wunsch mancher Eltern, dem eigenen Nachwuchs einen möglichst außergewöhnlichen Namen zu geben, verständlich ist, muss das Kind letztlich sein ganzes Leben damit bestreiten. Daher werden extrem negativ besetzte Vornamen wie „Kain“, Judas“ oder gar „Satan“ genauso abgelehnt wie Albernheiten a la „Rumpelstilzchen“, „Atomfried“ oder „Grammophon“.
Denn das Kindeswohl hat Vorrang!