16.Apr.2006

Marken- und Produktnamen

Morgens beim Frühstück:
Die Familie sitzt am Küchentisch, benutzt Melitta-Tüten um den Tchibo Kaffee aufzubrühen, die Kinder nehmen Nutella oder Wurst von Gutfried auf ihr Brot. Bevor sich Frau Mama dann auf zu Lidl macht, wird das Baby schnell noch mit Pampers gewickelt und die Katze mit Sheba gefüttert.
Nach dem Einkauf von BiFi, Ariel und Danone gibt's noch einen Abstecher zu H&M oder IKEA. Dann aber schnell mit dem Smart nach Hause gefahren, denn die Kinder kommen von der Schule. Klein-Sarah möchte wieder mal ihrer Barbie die Haare schneiden und Klein-Michael spielt wild mit seinen Lego-Bausteinen. Da braucht man doch erst einmal ein Aspirin um die Kopfschmerzen zu bändigen bevor man die Kinder dann mit Haribo und Hanuta ruhig stellt.
Mit dem Nokia ruft der Mann an und meint, er möchte zu seinen Miracoli-Nudeln doch lieber ein frisches Jever, statt dem Holsten von gestern. Nach dem Essen gibt es für alle noch ein Häagen Dazs, bevor sich der Mann vor seinen Apple schwingt und bei Ebay nach sportlichen Adidas-Schuhen sucht.

Unsere Welt ist voll mit Marken- und Produktnamen. Sie sind überall. Vielleicht haben auch Sie sich schon einmal Gedanken gemacht, was der ein oder andere denn bedeuten könnte.
Die nächsten Zeilen geben einen kleinen Überblick über Geschichte und Bildung von Markennamen. Sie beleuchten auch das deutsche Patent- und Markenrecht und begutachten eine kleine Auswahl an interessanten Markennamen sowie deren Bedeutung.

Was sind Markennamen

An erster Stelle sollte geklärt werden, worum es sich genau handelt, wenn man von einem Markennamen spricht. Da macht das Markengesetz eine klare und gesicherte Aussage:

Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltung einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden." (Markengesetz § 3 Abs.1.)

Das Markengesetz, welches seit 1995 existiert, definiert eine Marke also als Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen eines Unternehmens, welche darauf zielt sich von den Produkten und Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Aber schon das Wort Marke  verrät in seinen Ursprüngen was es denn bezeichnet. Es geht nämlich zurück auf das mittelhochdeutsche Wort "marc", welches soviel bedeutet wie "Grenze, Grenzland oder -linie" und mit dem französischen Kaufmannsbegriff "marque" verwandt ist. Dieser Begriff benennt ein "auf einer Ware angebrachtes Zeichen" und somit sind wir wieder bei den Warennamen angekommen.
Neben dem Fachausdruck "Markennamen" hört man auch noch die Begriffe "Warenname" oder "Produktname", welche im Zuge der Markenrechtsreform der 90-er Jahre durch die von uns benutzte Marke ersetzt wurde. Heute kann man die Begriffe synonym verwenden.