der name conner in deutschland erlaubt?

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mein enkel soll conner heißen
jetzt sagt standesamt die kennen den namen nicht
und wollen einen nachweis
hab gesagt ich hab schon was aus internet ausgedruckt
die Standesbeamtin hat gesagt das wird nicht reichen
was nun??????

User offline. Last seen 51 weeks 1 Tag ago. Offline
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momo34 wrote:mein enkel soll conner heißen
jetzt sagt standesamt die kennen den namen nicht
und wollen einen nachweis
hab gesagt ich hab schon was aus internet ausgedruckt
die Standesbeamtin hat gesagt das wird nicht reichen
was nun??????

Hallo,

zuerst dies ich habe Deinen Text "edit". Anstelle von Tus.....steht jetzt Standesbeamtin.

CONNER ist eindeutig eine Schreibweise von CONNOR. Connor ist als eindeutig männlicher Name/Form eingetragen. Die Standesbeamtin soll man ins Buch schauen.......sie verfügt nämlich über das internatl. Handbuch f. Rufnamen, so wie alle Standesbeamten. Darin steht zwar nicht die Bt. des Namens sondern "nur" ob weiblich- od. männnlicher Name. (Seite 100/Connor)

Der Name Connor ist die engl. Form des irischen (gälischen) Namens Conchobahr, ****dessen Bt. umstritten ist. König Conchobar (9 Jh.) begründete die Dynastie der Ui-Chonchobhair. (Fam. Nam. O`Connor), die seit dem frühen 12. Jh. Connacht (Westirland) beherrschen.

****Evtl./vermutlich zu altir.(gäl.) con= Hund, Wolf und und altir.(gäl.) chobhar= Hilfe. I.S. von=der, welcher die grossen "Hunde" liebt. Es gibt noch weitere Interprt. des Namens; jedoch wie bereits erwähnt: die Bt. ist nicht geklärt!

Die Name/die Schreibformen Conner so wie auch Connor sind zwar auch als Fam. Nam. gebr., dies spielt jedoch überhaupt keine Rolle, da der Fam. Nam. auf den eben besagten Rufnamen zurückgeht.

Namenträger sind z.B.: Conner Rayburn (Schauspieler) und Conner Reeves (Sänger).

Sollte sich die Standesbeamtin weiterhin "quer stellen", wovon ich absolut nicht ausgehe!, (lese dazu auch weiter unten) dann wende Dich an folgende Stelle:

Namenberatungsstelle Gesellschaft f. deutsche Sprache:

GfdS. Geschäftsstelle Wiesbaden
Spiegelgasse 13
65183 Wiesbaden
Tel: +49 (0)6 11/ 9 99 55-0
eval(unescape('%64%6f%63%75%6d%65%6e%74%2e%77%72%69%74%65%28%27%3c%61%20%68%72%65%66%3d%22%6d%61%69%6c%74%6f%3a%73%65%6b%72%40%67%66%64%73%2e%64%65%22%3e%73%65%6b%72%40%67%66%64%73%2e%64%65%3c%2f%61%3e%27%29%3b'))

Eine kurze Bestätigung f. Standesamt kostet (nach meinem letzten Wissensstand) 15 Euro.

Als Information f. Dich:

Namensgebung in Deutschland: Das Recht der Vornamensgebung ist nicht gesetzlich geregelt. Es handelt sich um reines Gewohnheits- und um Richterrecht...................in der Begründung heisst es, das Erziehungsrecht enthalte auch das Recht zur Namenserfindung......u.v.m.

http://www.onomastik.com/node/5639

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danke Tarzius