hilfe standesamt will den namen DENIZ nicht eintragen

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hallo wir haben ein problem
unser junge ist vor 2 monaten auf die welt gekommen
wir wollten den namen deniz als alleinigen vornamen
das problem ist, der vater deutsch die mutter türkisch
deshalb trägt auch das gericht den namen nicht ein
der hammer ist das ich eine geburtsurkunde von einem kollegen
habe wo der name unter gleichen bedingungen eingetragen wurde
kann uns jemand weiter helfen????????????? :oops: :cry:

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deniz wrote:hallo wir haben ein problem
unser junge ist vor 2 monaten auf die welt gekommen
wir wollten den namen deniz als alleinigen vornamen
das problem ist, der vater deutsch die mutter türkisch
deshalb trägt auch das gericht den namen nicht ein
der hammer ist das ich eine geburtsurkunde von einem kollegen
habe wo der name unter gleichen bedingungen eingetragen wurde
kann uns jemand weiter helfen????????????? :oops: :cry:

Hallo,

"das Problem" beim Namen DENIZ bzw. der Namensform ist folgendes: dieser Name/Form ist im internatl. Handbuch f. N. (STANDESAMTWESEN) als weiblicher und männlicher Name eingetragen. Die Standesbeamtin/en orientieren sich anhand dieses Buches. Dies bedeutet, es wird/kann ein Zweitnamen gefordert/verlangt werden. Was in Deinem Fall ja auch so ist.

Auch meine Bücher führen den türkischen Namen DENIZ, als weiblich- und männlichen Namen. (türk. deniz= Meer) Diesen Namen trug unteranderem einer der Söhne des legendären Herrschers Oghuz Khan.

Der sehr ähnliche, männliche Name Denis, Dennis, Denys, Denijs : Herkunft: Altgriechisch und bedeutet: die dem Gott Dionysos Geweihte. Dionysos war der griechische Gott des Weines und der Fruchtbarkeit, Sohn von Zeus und Semele. Der Name des Gottes setzt sich zusammen aus "dios" ('von Zeus) und "nysa", dem Namen eines legendären Berges. Der hl. Dionysius (3. Jh.) ist einer der 14 Nothelfer und die Stadt St. Denis in Frankreich ist nach ihm benannt.

Nun, was kannst Du tun? Du kannst einen Zweitnamen akzeptieren oder Du wendest Dich an die Gfds od. die Uni Leipzig. Wenn Du von einem von Beiden eine Bestätigung (Gutachten) erhältst, wird dies der Standesbeamte akzeptieren. (der letzte Ausweg wäre der Gang zum Gericht) Wobei ohne eine Bestätigung von GfdS od. der Uni Leipzig, kannst Du Dir dies ersparen.

Adressen und Links:

Auskünfte und Hilfe erhältst Du an folgenden Stellen: (Gutachten kosten zwischen 15 und 45 Euro)

GfdS. Geschäftsstelle Wiesbaden
Spiegelgasse 13
65183 Wiesbaden
Tel: +49 (0)6 11/ 9 99 55-0
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Namenberatungsstelle der Universität Leipzig
Augustusplatz 10-11, 04109 Leipzig
(6.Etage, Zi. 629)
Tel. (gebührenpflichtig) 0190/887735
Fax. 0341/9737499
Öffnungszeiten: Mo.-Fr.: 10.00-14.00 Uhr und nach Vereinbarung
Email: eval(unescape('%64%6f%63%75%6d%65%6e%74%2e%77%72%69%74%65%28%27%3c%61%20%68%72%65%66%3d%22%6d%61%69%6c%74%6f%3a%72%6f%64%72%69%67%40%72%7a%2e%75%6e%69%2d%6c%65%69%70%7a%69%67%2e%64%65%22%3e%72%6f%64%72%69%67%40%72%7a%2e%75%6e%69%2d%6c%65%69%70%7a%69%67%2e%64%65%3c%2f%61%3e%27%29%3b'))
http://www.uni-leipzig.de/~slav/ai/ainb.htm

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cool danke für deine hilfe das mit dem gericht habe ich schon gemerkt
die haben es direkt abgeschmettert jetzt habe ich mir ein gutachten aus leipzig geholt bin mal gespannt ob das funktioniert

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deniz wrote:cool danke für deine hilfe das mit dem gericht habe ich schon gemerkt
die haben es direkt abgeschmettert jetzt habe ich mir ein gutachten aus leipzig geholt bin mal gespannt ob das funktioniert

Hallo,

also wenn der Name bereits schon vom GERICHT? "abgeschmettert" wurde........

Noch etwas zum durchlesen:

Als letzte Instanz entscheiden die Gerichte.

http://www.onomastik.com/node/5639

Viel Glück.