Wird Nediam als Vorname akzeptiert?
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15 April, 2009 - 20:03
Hey leute, vielleicht könnt ihr uns ja weiter helfen,
im Juni kommt unsere Kleine zur Welt und nun geht es ja um den Namen, ich müßte wissen ob es den Namen Nediam gibt. :oops:
Nedia gibt es und ist auch zu gelassen aber Nediam finden wir nicht,
wisst ihr da vielleicht noch ne idee, bevor ich direkt an das Institut schreibe.
(es sind drei Namen und Nediam wäre nicht der Rufname)
schon mal recht herzlichen dank
:clap: :clap: :clap:
DON wrote:Hey leute, vielleicht könnt ihr uns ja weiter helfen,
im Juni kommt unsere Kleine zur Welt und nun geht es ja um den Namen, ich müßte wissen ob es den Namen Nediam gibt. :oops:
Nedia gibt es und ist auch zu gelassen aber Nediam finden wir nicht,
wisst ihr da vielleicht noch ne idee, bevor ich direkt an das Institut schreibe.
(es sind drei Namen und Nediam wäre nicht der Rufname)
schon mal recht herzlichen dank
:clap: :clap: :clap:
Hallo,
Der Name ist im internatl. Hb. für Rufnamen (Standesamtwesen) nicht eingetragen.
Da sind z.B. die Namen/Formen Nedim (Türk.) Nedo (It.) eingetragen. (als männliche Formen!)
Den "Namen" Nediam" gibt es. (Nori Nediam)
http://www.norinediam.com/7thson01.html
Als Rufname ist er mir nicht bekannt.
Wenn der erste Name des Kindes jedoch eindeutig das Geschlecht des Kindes zu erkennen gibt, ist der Zweit- bzw. Drittname kein so grosse ***Problem mehr. (das Gespräch mit dem Standesbeamten suchen)
****Vornamen und Recht: siehe/lese dazu:
http://www.onomastik.com/vn_vornamen_recht.php
Hilfe, Rat und Auskunft erhälst Du bei der Namenberatungsstelle Gesellschaft f. deutsche Sprache: (Kostenpflichtig)
GfdS. Geschäftsstelle Wiesbaden
Spiegelgasse 13
65183 Wiesbaden
Tel: +49 (0)6 11/ 9 99 55-0
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Oder:
Namenberatungsstelle der Universität Leipzig
Augustusplatz 10-11, 04109 Leipzig
(6.Etage, Zi. 629)
Tel. (gebührenpflichtig) 0190/887735
Fax. 0341/9737499
Öffnungszeiten: Mo.-Fr.: 10.00-14.00 Uhr und nach Vereinbarung
Email: eval(unescape('%64%6f%63%75%6d%65%6e%74%2e%77%72%69%74%65%28%27%3c%61%20%68%72%65%66%3d%22%6d%61%69%6c%74%6f%3a%72%6f%64%72%69%67%40%72%7a%2e%75%6e%69%2d%6c%65%69%70%7a%69%67%2e%64%65%22%3e%72%6f%64%72%69%67%40%72%7a%2e%75%6e%69%2d%6c%65%69%70%7a%69%67%2e%64%65%3c%2f%61%3e%27%29%3b'))
http://www.uni-leipzig.de/~slav/ai/ainb.htm
Auch lesen:
Die Eltern haben jedoch auch das Recht der "Namenserfindung".
Eingehalten werden muss nur: ..so dürfen Vornamen nicht beleidigend oder lächerlich sein und müssen das Geschlecht erkennen lassen.
Das Vornamensrecht in Deutschland ist nicht gesetzlich, sondern nur durch eine Verwaltungsvorschrift geregelt. Das Bundesverfassungsgericht relativierte die Reichweite dieser Dienstanweisung allerdings:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20081205_1bvr057607.html
Oder: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: geschlechtsneutrale Vornamen auch ohne Zweitnamen zulässig. (der Wortlaut)
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20081205_1bvr057607.html
Oder: Bei der Wahl eines Vornamens sind die Eltern grundsätzlich frei:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=74f496521a4c73d0db736366de0f139e&nr=44136&pos=0&anz=1