Sascha???

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Hallo,

ich (18 ) weiß nicht ob die Frage schonmal gestellt wurde, aber ich möchte mal auf Nummer sicher gehen.
Ich bin Doppelstaatsbürger (Österreich-Deutschland) und lebe in Österreich, hatte bis jetzt nur einen österreichischen Pass und eben auch nur den einen Vornamen Sascha.
Nunja ich möchte nun auch einen deutschen Pass mir machen lassen und wollte fragen in wie weit Sascha als alleiniger Vorname gilt?
Bzw. ich würde gern einen Zweitnamen hinzufügen, ob dies möglich ist?(hatte noch nie einen deutschen Pass,war nur im Pass meiner deutschen Mutter eingetragen)
Geht das oder ist es sogar Pflicht?

Vielen Dank für eure Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen,

Sascha

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Beiträge: 4600

SchnitzlerArthur wrote:Hallo,

ich (18 ) weiß nicht ob die Frage schonmal gestellt wurde, aber ich möchte mal auf Nummer sicher gehen.
Ich bin Doppelstaatsbürger (Österreich-Deutschland) und lebe in Österreich, hatte bis jetzt nur einen österreichischen Pass und eben auch nur den einen Vornamen Sascha.
Nunja ich möchte nun auch einen deutschen Pass mir machen lassen und wollte fragen in wie weit Sascha als alleiniger Vorname gilt?
Bzw. ich würde gern einen Zweitnamen hinzufügen, ob dies möglich ist?(hatte noch nie einen deutschen Pass,war nur im Pass meiner deutschen Mutter eingetragen)
Geht das oder ist es sogar Pflicht?

Vielen Dank für eure Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen,

Sascha

Hallo,

Möglichkeiten der Namensänderung: einen weiteren Vornamen hinzufügen
einen Vornamen streichen, einen Vornamen durch einen anderen ersetzen,
die Schreibweise eines Vornamens ändern, eine ausländische Namensform verdeutschen.

Das Gesetz schreibt: (Deutschland)

Namensänderungen. Allgemeines:. Familiennamen und Vornamen können nur aus einem wichtigen Grund geändert werden. Die Grundlage ist das Gesetz über die............

http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/inneres/einwohner-zentralamt/kontakt/pass-personalausweis-namensaenderungs-und-beglaubigungsangelegenheiten/namen/start.html

Unter folgendem Link findest Du alle Infos im Überblick:

http://de.wikipedia.org/wiki/Namensrecht#.C3.96ffentlich-rechtliche_Regelungen

Ergänzend noch:

Für Deutschland gilt folgendes: der Name, die Namensform SASCHA ist ein weiblicher Name. Der Name/die Form Sasha ist eine männliche- und weibliche Form. Es wird ein Zweitname verlangt.

Bedeutung und Herkunft:

onomastik.com/forum/about2041.html&highlight=paris

onomastik.com/forum/about3281.html&highlight=sascha

Beigetreten: 18.06.2008
Beiträge: 2

 

Tarzius wrote:

 

Ergänzend noch:

Für Deutschland gilt folgendes: der Name, die Namensform SASCHA ist ein weiblicher Name. Der Name/die Form Sasha ist eine männliche- und weibliche Form. Es wird ein Zweitname verlangt.

Bedeutung und Herkunft:

onomastik.com/forum/about2041.html&highlight=paris

onomastik.com/forum/about3281.html&highlight=sascha

 

Das heißt mein Name ist weiblich obwohl ich männlich bin????
Also meine Eltern scheinen entweder nicht gut aufgepasst zu haben oder es war damals (1989) noch erlaubt Sascha in Österreich als männlichen Namen zu führen ...

Und weiß jemand zufällig wie das ist wenn ich jetzt einen deutschen Pass beantrage ob ich an einen Namen hinzufügen kann?
Ich will hier in Österreich beim Konsulat in Innsbruck den Pass benatragen oder soll ich hier fragen oder weiß das jemand, wiel dann könnte ich mir einen Zweitnamen überlegen?

Danke für eure Hilfe!!!

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Und weiß jemand zufällig wie das ist wenn ich jetzt einen deutschen Pass beantrage ob ich an einen Namen hinzufügen kann?
Ich will hier in Österreich beim Konsulat in Innsbruck den Pass benatragen oder soll ich hier fragen oder weiß das jemand, wiel dann könnte ich mir einen Zweitnamen überlegen?

Danke für eure Hilfe!!!

Hallo,

Quote:Das heißt mein Name ist weiblich obwohl ich männlich bin????
Also meine Eltern scheinen entweder nicht gut aufgepasst zu haben oder es war damals (1989) noch erlaubt Sascha in Österreich als männlichen Namen zu führen ...

Fakt ist: diese Namen/Formen sind genau so im internt. Handbuch für Vornamen (Standesamtwesen) eingetragen.

Für Dein "Vorhaben" bzw. für weitere Auskünfte wendest Du Dich an die Bezirksverwaltungsbehörde. Die sind dafür zuständig.

Für Österreich gilt:

Änderung des Vornamens: Für die Änderung des Vornamens muss einer der hier aufgezählten gesetzlichen Gründe vorliegen:

http://www.help.gv.at/Content.Node/112/Seite.1120300.html

u]Und: Zitat (Österreich) : Für individuelle Anfragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde. [/u]