HILFE !! Sind Vatersnamen zugelassen ?

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Hallo,
wer kann schnell helfen. Mein Mann (Bulgare) und ich (Deutsche) haben 2. Sohn, der auch wie der 1. Sohn eine Vatersnamen haben soll. Nach Aussage der Standesbeamtin ist dies nach deutschem Recht nicht möglich, obwohl wir explizit erklärt haben, daß wir das bulgarische Namensrecht anwenden wollen (was laut Gesetz möglich ist). Laut Standesbeamtin gilt das aber nur für Familiennamen und nicht für Zwischennamen (z.B. Vatersnamen). Kurios ist dabei: unser 1. Sohn hat diesen Vaternamen erhalten (geboren in Österreich) und in der österr. Geburtsurkunde steht der Vatersname als 2. Vorname. Dies wurde von den deutschen Behörden (Paßstelle) so akzeptiert. Der 2. Sohn ist auch im Ausland geboren und wir wollten nur eine deutsche Geburtsurkunde ausstellen lassen auf der Basis der ausklndischen Geburtsurkunde, wo der Vatersname wieder als 2. Vorname akzeptiert wurde.
Wer kann helfen ? Ist der Vatersname wirklich nicht erlaubt in Deutschland ? Wer hat Beispiele für einen Vatersnamen (bitte Standesamt nennen, die das erlaubt haben) ?
Vielen Dank !
Wiebke

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Hallo!

Soweit ich gelesen habe, ist es z.b. in Ostfriesland üblich den Vatersnamen zu benutzen.

Dinomaus28

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wikica wrote:Hallo,
wer kann schnell helfen. Mein Mann (Bulgare) und ich (Deutsche) haben 2. Sohn, der auch wie der 1. Sohn eine Vatersnamen haben soll. Nach Aussage der Standesbeamtin ist dies nach deutschem Recht nicht möglich, obwohl wir explizit erklärt haben, daß wir das bulgarische Namensrecht anwenden wollen (was laut Gesetz möglich ist). Laut Standesbeamtin gilt das aber nur für Familiennamen und nicht für Zwischennamen (z.B. Vatersnamen). Kurios ist dabei: unser 1. Sohn hat diesen Vaternamen erhalten (geboren in Österreich) und in der österr. Geburtsurkunde steht der Vatersname als 2. Vorname. Dies wurde von den deutschen Behörden (Paßstelle) so akzeptiert. Der 2. Sohn ist auch im Ausland geboren und wir wollten nur eine deutsche Geburtsurkunde ausstellen lassen auf der Basis der ausklndischen Geburtsurkunde, wo der Vatersname wieder als 2. Vorname akzeptiert wurde.
Wer kann helfen ? Ist der Vatersname wirklich nicht erlaubt in Deutschland ? Wer hat Beispiele für einen Vatersnamen (bitte Standesamt nennen, die das erlaubt haben) ?
Vielen Dank !
Wiebke

Hallo,

Dinomaus hatte es ja bereits geschrieben.

Das Gesetz schreibt: Namensgebung in Deutschland: Das Recht der Vornamensgebung ist nicht gesetzlich geregelt. Es handelt sich um reines Gewohnheits- und um Richterrecht.

Der Vorname:

… muss als solcher erkennbar sein.
… muss eindeutig männlich oder weiblich sein (Ausnahmen sind etablierte Namen wie Toni, Sascha, Kai.)
… darf dem Kindeswohl nicht schaden, indem er das Kind lächerlich machen oder eine Verbindung „zum Bösen“ herstellen würde, wie zum Beispiel durch die Namensgebung Judas.
… darf kein Orts-, Familien- oder Markenname sein (Ausnahmen sind etablierte Namen).
… muss innerhalb eines Monats nach der Geburt festgelegt werden.
… kann nicht rechtlich geschützt werden (um ihn auf diese Weise als einzigartig zu erhalten).

http://www.vornamen-voting.de/dervorname/index.html#03c198996e0b6b842

Es gibt aber auch Ausnahmen von der Regel: In Ostfriesland ist es üblich, den Vatersname im Genitiv als Zwischenname zu benutzen (Hinrichs oder Harmen) und zwar sowohl für Jungen als auch Mädchen. (Beispiel: Jens Hinrichs Meier, Hilke Hinrichs Meier).

Weiterhin darf der Vorname nicht identisch mit dem Nachnamen sein. Die Familie Martin darf ihr Kind also nicht auch mit Vornamen Martin nennen.

Anstößige oder auch belastende Namen, wie Judas oder FC-Bayern (soll ernsthaft einem Standesbeamten vorgetragen worden sein!) sollen von den Standesbeamten zurückgewiesen werden. Der Standesbeamte wird in diesen Fällen an die Verantwortung der Namengeber appellieren. Denn hier ist das Kindswohl betroffen.

Im "Streitfall" entscheiden jedoch die Gerichte.

Rat und und Auskunft erhältst Du bei GfdS od. der Uni Leibzig. (Kostenpflichtig) Bei GfdS tel. für 15 Euro. Meist jedoch auch beim zuständigen Ordnungsamt.

GfdS. Geschäftsstelle Wiesbaden
Spiegelgasse 13
65183 Wiesbaden
Tel: +49 (0)6 11/ 9 99 55-0
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Namenberatungsstelle der Universität Leipzig
Augustusplatz 10-11, 04109 Leipzig
(6.Etage, Zi. 629)
Tel. (gebührenpflichtig) 0190/887735
Fax. 0341/9737499
Öffnungszeiten: Mo.-Fr.: 10.00-14.00 Uhr und nach Vereinbarung
Email: eval(unescape('%64%6f%63%75%6d%65%6e%74%2e%77%72%69%74%65%28%27%3c%61%20%68%72%65%66%3d%22%6d%61%69%6c%74%6f%3a%72%6f%64%72%69%67%40%72%7a%2e%75%6e%69%2d%6c%65%69%70%7a%69%67%2e%64%65%22%3e%72%6f%64%72%69%67%40%72%7a%2e%75%6e%69%2d%6c%65%69%70%7a%69%67%2e%64%65%3c%2f%61%3e%27%29%3b'))
http://www.uni-leipzig.de/~slav/ai/ainb.htm

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Danke für die Infos und dem Beispiel aus Ostfriesland. Wir haben in der Zwischenzeit auch noch einige Argumente gefunden, wie z.B. Vorname "Anderson" (Sohn des Andreas) als alleiniger Vorname, akzeptiert durch Urteil des Verfassungsgerichtshofes !!!!! Mal sehen, ob sich das Standesamt (die Amtsleiterin) umstimmen läßt.

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wikica wrote:Danke für die Infos und dem Beispiel aus Ostfriesland. Wir haben in der Zwischenzeit auch noch einige Argumente gefunden, wie z.B. Vorname "Anderson" (Sohn des Andreas) als alleiniger Vorname, akzeptiert durch Urteil des Verfassungsgerichtshofes !!!!! Mal sehen, ob sich das Standesamt (die Amtsleiterin) umstimmen läßt.

Hallo,

weitere "Argumente" findest Du hier:

http://www.onomastik.com/node/4483

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Danke für die Hinweise !
Wollte nur kurz schreiben, daß die Standesbeamtin, nachdem wir unsere Argumente incl. Prozeßandrohung (6 Seiten) an die Amtsleiterin des Standesamtes Berlin 1 schrieben, nachgegeben hat und uns mitteilte, daß sie die Geburtsurkunde nun nächste Woche ausstellt. Mal sehen, ob es nun so wird, wie wir es wollten !
Lehre aus der Sache: Wie immer muß man sich an die Chefs wenden, sonst gibt keiner nach !!