Vorname Luvi

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Hallo,

Hat jemand jegliche Informationen zur Herkunft/Bedeutung des Vornamen Luvi?

Danke,

J.

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juju wrote:Hallo,

Hat jemand jegliche Informationen zur Herkunft/Bedeutung des Vornamen Luvi?

Danke,

J.

Hallo,

Luvi weiblich- und männliche Namensform.

1. Luvi (auch Lovi) ist die, eine verk. Form von Ludvine od. Ludvikka, finn. Form Luvisa, Luvissa usw. (weibliche Formen von Ludwig/Ludwiga. Hol. Luwina.

2. Luvi verk. Form von franz. Ludivine z.d. Ludwina.

3. Luvi ist auch eine verk. Form vom romanischen (CH) Namen bzw. der Form Ludivica, männliche Form Ludivic. (Ludwig, Ludwina) Auch Lovica.

4. Luvi ist auch eine verk. Form des romanischen (CH) Namen bzw. der Form Luvìgi, Luvìgie, von ital. Luigi z.d. Ludwig.

Ludwig ist ein alter deutscher Rufnamen. ahd. hlùt= laut, berühmt und ahd. wìg= Kampf, Krieg.

5. Luvi iat auch eine verk. Form vom lat. Namen Lavinia, (auch Lavina) bzw. der englischen Form Luvinia. Die Bedeutung des Namens ist nicht geklärt.
"Aus der Stadt Lavinium stammend".

In der röm. Mythol. ist Lavinia die Tocher von Latinus, König von Latium, und die Gattin des Äneas.

Nb. erwähnt könnte Luvi auch eine Form, Umbildung von Levi (Levy) sein. Aus der Bilbel übern. männl. Name von hebräischem Ursprung.

Bedeutung: volksetymologisch mit der Wurzel lwh= "sich anschliessen" in Verbindung gebracht. Möglicherweise ist die Urbedeutung= Anhänger, Verehrer, des Gottes......(Levi war der Sohn Jakobs und Leas)

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Hallo Tarzius,

Tausend Dank fuer die schnelle und ausfuehrliche Antwort! Ich habe den Namen Luvi vor langer Zeit einmal gehoert und ueberlege jetzt, meiner Tochter den Namen zu geben. Als Kind einer im Ausland lebenden Deutschen wird sie u.a. die deutsche Staatsbangehoerigkeit bekommen, und ich mache mir Gedanken, ob es mit dem Namen eventuell Probleme beim Konsulat oder dem zustaendigen Standesamt in Berlin geben koennte. Darf ich fragen, woher Du die Informationen bezueglich des Namens hast? Das waere hilfreich zu wissen, falls die Anerkennung des Namens problematisch werden sollte.

Danke nochmals,

J.

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juju wrote:Hallo Tarzius,

Tausend Dank fuer die schnelle und ausfuehrliche Antwort! Ich habe den Namen Luvi vor langer Zeit einmal gehoert und ueberlege jetzt, meiner Tochter den Namen zu geben. Als Kind einer im Ausland lebenden Deutschen wird sie u.a. die deutsche Staatsbangehoerigkeit bekommen, und ich mache mir Gedanken, ob es mit dem Namen eventuell Probleme beim Konsulat oder dem zustaendigen Standesamt in Berlin geben koennte. Darf ich fragen, woher Du die Informationen bezueglich des Namens hast? Das waere hilfreich zu wissen, falls die Anerkennung des Namens problematisch werden sollte.

Danke nochmals,

J.

Hallo J.,

Quote:und ich mache mir Gedanken, ob es mit dem Namen eventuell Probleme beim Konsulat oder dem zustaendigen Standesamt in Berlin geben koennte.

Du wirst evtl. "Probleme" bekommen in Deutschland mit dem Namen Luvi. Den dieser Name/Form ist im ****internationalen Handbuch für Vornamen (Standesamtwesen) nicht eingetragen. Dies bedeutet, die od. der Standesbeamtin/e KANN einen Zweitnamen verlangen, der das Geschlecht des Kindes eindeutg zu erkennen gibt od. ein Gutachten "verlangen" od. einen Nachweis, dass der Name in Deutschland als weiblicher Name (ohne Zweinamen) eingetragen wurde. Wobei ich hinzufügen möchte, dass dies von Beamte zu Beamte unterschiedlich sein kann. Ein Telf./Gespräch/Mail mit dem zuständigen Standesbeamten, in Deinem Falle Berlin, hilft da auch schon weiter. (lese dazu auch weiter unten)

(***die Standesbeamten orientieren sich anhand diese Buches)

Adressen Standesämter Berlin: (13)

http://www.hochzeit-premium.de/berlin/standesaemter-in-berlin/standesaemter.php

Das Standesamt Berlin 1 "ist" zuständige für:

Wie bekomme ich für mein im Ausland geborenes Kind eine deutsche Geburtsurkunde?
Name des Kindes
Wie werde ich auch rechtlich Vater meines Kindes?
Wir haben ein Kind adoptiert...

Geburt eines Kindes im Ausland- Name des Kindes- dann Allgemeines zur Namensführung des Kindes.

http://www.berlin.de/standesamt1/

Eingetragen als eindeutige weibliche Form sind: Luvigie (CH-romanisch), Luwina (NL) Lüwisi (DE) Liutwina, Lidwina usw.

"Bekannte" Namensträgerin "ist" Ludwina bzw. Lidwina (1380-1433) Deren Namen wird jedoch, z.B. im Kirchenl., "anders gedeutet" (gem. ihrem Leidensweg) Ihr Name bedeutet: die vor Leid Weinende. Aber auch: ahd. die Freundin des Volkes od. die Duldnerin. Auch ist ihr Gedenktag von Region zu Region (Land) unterschiedlich. In meinem Buch z.B. wird der 14. April angegeben.

http://www.bautz.de/bbkl/l/lidwina.shtml

(männliche z.B. Luwen, Luvo, LUWI, Luwe, Lodowijk, Lu, Ludi, tsch. Ludvik, Gino, Lois (Fanz.) Lowik (NL) Chlodwig= Fränkische Form usw.

"Meine" Ausführungen aus den Bücher, helfen Dir dabei (Standesamt) nicht. Ausgenommen davon, die aus dem internat. Hb. f. VN, genannten Namensformen und die der GfdS.

Die **GfdS (Gesellschaft f. deutsche Sprache) verz. die Namensformen: Ludwina, Ludwine, Ludwiga. Ludovica, Ludowika= weibliche, latinis. Weiterbildung von Ludwik.

Auskünfte und Hilfe, erhältst Du an folgenden Stellen: (Gutachten kosten zwischen 15 und 45 Euro)

**GfdS. Geschäftsstelle Wiesbaden
Spiegelgasse 13
65183 Wiesbaden
Tel: +49 (0)6 11/ 9 99 55-0
eval(unescape('%64%6f%63%75%6d%65%6e%74%2e%77%72%69%74%65%28%27%3c%61%20%68%72%65%66%3d%22%6d%61%69%6c%74%6f%3a%73%65%6b%72%40%67%66%64%73%2e%64%65%22%3e%73%65%6b%72%40%67%66%64%73%2e%64%65%3c%2f%61%3e%27%29%3b'))

Namenberatungsstelle der Universität Leipzig
Augustusplatz 10-11, 04109 Leipzig
(6.Etage, Zi. 629)
Tel. (gebührenpflichtig) 0190/887735
Fax. 0341/9737499
Öffnungszeiten: Mo.-Fr.: 10.00-14.00 Uhr und nach Vereinbarung
Email: eval(unescape('%64%6f%63%75%6d%65%6e%74%2e%77%72%69%74%65%28%27%3c%61%20%68%72%65%66%3d%22%6d%61%69%6c%74%6f%3a%72%6f%64%72%69%67%40%72%7a%2e%75%6e%69%2d%6c%65%69%70%7a%69%67%2e%64%65%22%3e%72%6f%64%72%69%67%40%72%7a%2e%75%6e%69%2d%6c%65%69%70%7a%69%67%2e%64%65%3c%2f%61%3e%27%29%3b'))
http://www.uni-leipzig.de/~slav/ai/ainb.htm

Zu Deiner Information:

Vornamen & Recht: Nicht jeder Vorname ist in Deutschland erlaubt. Um eintragungsfähig zu sein, muss ein Name gewisse Voraussetzungen erfüllen.............

muss er eindeutig als weiblich oder männlich erkennbar sein.....

Siehe/lese dazu:

http://www.onomastik.com/vn_vornamen_recht.php

"Für Dich" dürfte auch folgendes interes. sein: (leider fehlt "mir" das Urteil)

Europäisches Recht

Deutsches und europäisches Namensrecht vertragen sich nicht

30. Juni 2005 Deutschland muß voraussichtlich sein Namensrecht für im Ausland geborene Kinder ändern. Das jedenfalls ist die Konsequenz eines gerichtlichen Rechtsgutachtens, das Generalanwalt Francis Jacobs am Donnerstag beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorlegte.....

http://www.faz.net/s/Rub02DBAA63F9EB43CEB421272A670A685C/Doc~E115D6D367C004A7A9729AD16EE5ED7EB~ATpl~Ecommon~Scontent.html

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Dank Dir nochmals, Tarzius>

J.