Raik/Rayk, Bedeutung, Aussprache, Zugelassen und Herkunft

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Hallo,

wollte mal wissen ob Raik und Rayk gleichermaßen als männlicher Vorname zugelassen sind und ob beide nun die gleiche Bedeutung haben.
Edit: achja und wie würdet ihr die denn aussprechen? Raik oder Reijk?

Über suchen habe ich verschiedenes gefunden und bin nun unsicher.
Und meint ihr das es doch sehr aussergewöhnlich ist? Die großen heißen Thorben & Hendrik

Danke euch :)

LG
Ni-Sa

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Ni-Sa wrote:Hallo,

wollte mal wissen ob Raik und Rayk gleichermaßen als männlicher Vorname zugelassen sind und ob beide nun die gleiche Bedeutung haben.
Edit: achja und wie würdet ihr die denn aussprechen? Raik oder Reijk?

Über suchen habe ich verschiedenes gefunden und bin nun unsicher.
Und meint ihr das es doch sehr aussergewöhnlich ist? Die großen heißen Thorben & Hendrik

Danke euch :)

LG
Ni-Sa

Hallo,

Zugelassen sind, gem. dem internt. Hb. f. Rufnamen (Standesamtwesen) die Namen bzw. Formen: Raik, Reik, Reiken, Reikent, Reiko, Reinko.

Ausgesprochen RAIK.

Zu Raik u.ä. Siehe/lese dazu:

http://www.onomastik.com/forum/about7337.html&highlight=raik

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Herzliches Dankeschön dir :)

Auf einigen Seiten steht bei Raik/Reik das es von Reikjavik (rauchende Bucht) kommt. Also ist das falsch?

Da ist auch die Schreibweise Raiyk, ich denke dafür müsste ich dann eine bestätigung von Leipzig (oder doch eher Wiesbaden?) fürs Standesamt haben? Habe leider ausser in dem von dir verlinkten Thread nichts zu der Schreibweise Raiyk (auch RAIK ausgesprochen?) gefunden.

LG Ni-Sa

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Ni-Sa wrote:Herzliches Dankeschön dir :)

Auf einigen Seiten steht bei Raik/Reik das es von Reikjavik (rauchende Bucht) kommt. Also ist das falsch?

Da ist auch die Schreibweise Raiyk, ich denke dafür müsste ich dann eine bestätigung von Leipzig (oder doch eher Wiesbaden?) fürs Standesamt haben? Habe leider ausser in dem von dir verlinkten Thread nichts zu der Schreibweise Raiyk (auch RAIK ausgesprochen?) gefunden.

LG Ni-Sa

Hallo,

Quote:Da ist auch die Schreibweise Raiyk, ich denke dafür müsste ich dann eine bestätigung von Leipzig (oder doch eher Wiesbaden?)

Nicht unbedingt. Den nicht eingetragen bedeutet nicht nicht, dass der Name nicht zugelassen ist.

Es gibt ja auch Namensträger in Dt. : Rayk Weber.....

http://www.marktplatz-mittelstand.de/magdeburg/284621-freier-fotograf-rayk-weber

I.d.R. genügt ein solcher Nachweis dem Standesbeamten. Wenn er/sie es jedoch nicht akzeptiert, dann wende Dich an die GfdS. (geht schneller und ist billiger als bei der Uni Leipzig)

Quote:Habe leider ausser in dem von dir verlinkten Thread nichts zu der Schreibweise Raiyk (auch RAIK ausgesprochen?) gefunden.

Ich weiss woher diese Aussage stammt (kenne diese WeBSeite)

Ich verlasse mich bei meinen Aussagen nicht auf WeBSeiten sondern auf meine Bücher.

RAIK (m) RAIKA (w) Raiko= Kurzformen mehrere slaw. Namen. (auch Schreibvar. von Reik-a,- o. (siehe oben) . Diese Ausführungen stammen von der GfdS. (Gesellschaft für deutsche Sprache) Somit sind RAika und REika weibliche Namensformen.

Die Aussprache bleibt, ist RAIK.

Auch lesen: Vornamen & Recht: (Dt.)

...darf er nicht dem Wohle des Kindes schaden und muss eindeutig als Vorname erkennbar sein .

Zu ausgefallene Vornamen, wie etwa die Zahl π (Pi), die in den USA tatsächlich als Vorname vergeben wurde, sind nach deutschem Recht nicht erlaubt.

...darf er nicht ein Marken- oder Familienname sein.

http://www.onomastik.com/vn_vornamen_recht.php

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Danke :)

Namensträger mit Raiyk kennst zufälligerweise nicht?

Werde dann mal beim zuständigen Standesamt nachfragen und ggf. dann eine Bescheinigung besorgen (je nachdem obs Rayk oder Raiyk wird).

LG
Ni-Sa

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Ni-Sa wrote:Danke :)

Namensträger mit Raiyk kennst zufälligerweise nicht?

Werde dann mal beim zuständigen Standesamt nachfragen und ggf. dann eine Bescheinigung besorgen (je nachdem obs Rayk oder Raiyk wird).

LG
Ni-Sa

Hallo,

Nein, einen Namensträger Rayik kenne ich keinen. Wobei Rayik, in Indien, ein Fam. Nam. ist. (gem. Google!)

Reiyk: Reiyk Bergemann:

http://www.meistertrunk.de/de/festspiel/regisseur/regisseur.html

(der Name der isl. Stadt Reykjavík= "Rauchbucht".)

Die Eltern haben jedoch auch das Recht der "Namenserfindung".

Eingehalten werden muss nur: ..so dürfen Vornamen nicht beleidigend oder lächerlich sein und müssen das Geschlecht erkennen lassen.

Das Vornamensrecht in Deutschland ist nicht gesetzlich, sondern nur durch eine Verwaltungsvorschrift geregelt. Das Bundesverfassungsgericht relativierte die Reichweite dieser Dienstanweisung allerdings:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20081205_1bvr057607.html

Oder: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: geschlechtsneutrale Vornamen auch ohne Zweitnamen zulässig. (der Wortlaut)

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20081205_1bvr057607.html

Oder: Bei der Wahl eines Vornamens sind die Eltern grundsätzlich frei:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=74f496521a4c73d0db736366de0f139e&nr=44136&pos=0&anz=1